Abschluss der Ermittlungen

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Joy
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Registriert: Montag 5. Dezember 2022, 11:02

Abschluss der Ermittlungen

Beitrag von Joy »

Hallo Community,

angenommen gegen A wurde eine Strafanzeige gestellt bei der öffentliches Interesse gegeben war. A hat niemals Post deswegen erhalten.

Nimmt die StA dann automatisch Ermittlungen auf?

Wird A dann durch die Polizei/ StA angehört oder kann die Anzeige auch komplett ins leere gelaufen sein und A erhält niemals eine Auskunft, ob A bezüglich eines Delikts angezeigt wurde?

Falls durch die StA ermittelt wurde, aber nie eine Vorladung erhalten hat, bekommt A dann eine Einstellungsmitteilung gem. 170 StPO oder kann die StA das Verfahren auch einstellen ohne das A je was davon mitbekommen hat?

Falls die StA das Verfahren eingestellt hat ohne eine Mitteilung an A zu senden, kann A irgendwie herausfinden, ob A angezeigt wurde bzw. Ob irgendwann mal gegen A ermittelt wurde?

Liebe Grüße
Joy
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