Besitz von "Posing-Pics" - Hausdurchsuchung bei Sebastian E.

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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[enigma]
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Re: Besitz von "Posing-Pics" - Hausdurchsuchung bei Sebastia

Beitrag von [enigma] »

Swann hat geschrieben: 2. Die Verbreitung und mittelbar auch der Besitz (mittelbar, weil durch den Besitz die reale Gefahr der Verbreitung geschaffen wird) verletzen die missbrauchten Kinder in ihren Persönlichkeitsrechten.
Würde dieses Argument deiner Meinung nach auch eine Besitzstrafbarkeit von Tötungs- und Hinrichtungsvideos oder sogar den sogenannten "Happy Slapping" Videos rechtfertigen? Immerhin besteht zumindest für erstere ein kommerzieller Markt im Internet, letztere werden vor allem mit dem Ziel aufgenommen, sie (meist unentgeltlich) zu verbreiten. In beiden Fällen werden die Persönlichkeitsrechte der Opfer ebenfalls erheblich verletzt.

Ich halte Besitzstrafbarkeiten für sehr problematisch, bei Kinderpornographie kann ich es noch einigermaßen nachvollziehen. Allerdings tatsächlich eher wegen dem Argument, dass die Nachfrage das Angebot schafft.
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Swann
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Re: Besitz von "Posing-Pics" - Hausdurchsuchung bei Sebastia

Beitrag von Swann »

[enigma] hat geschrieben: Würde dieses Argument deiner Meinung nach auch eine Besitzstrafbarkeit von Tötungs- und Hinrichtungsvideos oder sogar den sogenannten "Happy Slapping" Videos verbieten? Immerhin besteht zumindest für erstere ein kommerzieller Markt im Internet, letztere werden vor allem mit dem Ziel aufgenommen, sie meist (unentgeltlich) zu verbreiten.
"Verbieten"? Oder eher "gebieten"? Ich halte eine solche Strafbarkeit für legitim und verfassungskonform.
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[enigma]
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Re: Besitz von "Posing-Pics" - Hausdurchsuchung bei Sebastia

Beitrag von [enigma] »

Swann hat geschrieben:
[enigma] hat geschrieben: Würde dieses Argument deiner Meinung nach auch eine Besitzstrafbarkeit von Tötungs- und Hinrichtungsvideos oder sogar den sogenannten "Happy Slapping" Videos verbieten? Immerhin besteht zumindest für erstere ein kommerzieller Markt im Internet, letztere werden vor allem mit dem Ziel aufgenommen, sie meist (unentgeltlich) zu verbreiten.
"Verbieten"? Oder eher "gebieten"? Ich halte eine solche Strafbarkeit für legitim und verfassungskonform.
"Gebieten" oder "rechtfertigen" natürlich :) Hatte das aber auch kurz nach dem Absenden editiert. Ok, ich wollte nur wissen, ob du hier einen relevanten Unterschied in der Qualität der Persönlichkeitsverletzung siehst. Lässt sich natürlich so vertreten. Trotzdem hätte ich Bedenken dabei, die Besitzstrafbarkeit zu erweitern. Es gibt da so viele Grenzfälle, die man erstmal in einem Gesetz erfassen müsste, bei Kinderpornografie ist die Rechtslage dagegen eindeutig und nachvollziehbar und damit nicht so bedenklich.

Mir fällt übrigens ein, dass wir im Sexualkundeunterricht in der Schule eine Broschüre ausgehändigt bekamen, in der Jungs und Mädchen jeweils über mehrere Jahre nackt fotografiert und abgebildet wurden, um die biologische Entswicklung zu veranschaulichen. Also zB. im Alter von 4, 10, 16 und 22 Jahren. Das liegt vielleicht noch in irgend einem Umzugskarton im Keller rum. Ist das de lege ferenda dann schon strafbarer Besitz? Was ist mit BRAVO-Sammlungen, da gab es (zumindest früher) auch solche Fotos. Hätte die StA bei Edathy auch durchsucht, wenn er sich auf eBay massenhaft alte BRAVO-Ausgaben gekauft hätte? Dass das in Frage stehende Material wesentlich bedenklicher ist, als solche Ausnahmen, steht außer Frage. Aber wie will man diesen Unterschied derart kodifizieren, dass dem Bestimmtheitsgebot Rechnung getragen wird? Alleine der kommerzielle Vertrieb scheint jedenfalls nicht auszureichen, wie man am BRAVO-Beispiel sieht.
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JS
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Re: Besitz von "Posing-Pics" - Hausdurchsuchung bei Sebastia

Beitrag von JS »

http://www.focus.de/politik/deutschland ... 25816.html
Dr. Hans Peter-Uhl von der CDU/CSU-Fraktion betont, dass ein Minister selbst entscheidet, was er sagen darf und was nicht. Hans-Peter Friedrich hat seiner Meinung nach nicht rechtswidrig gehandelt.
](*,)
Nach Berechnungen der „Bild“-Zeitung steht Sebastian Edathy als ehemaliger Bundesabgeordneter in den kommenden 15 Monaten ein Übergangsgehalt von 124.000 Euro zu. Der Vize-Fraktionschef der nordrheinwestfälischen FDP, Ralf Witzel, fordert die sofortige Einstellung der Zahlungen. „Wenn Sebastian Edathy für den Besitz kinderpornografischen Materials verurteilt wird, erwarte ich von Bundestagspräsident Norbert Lammert, sämtliche Zahlungen an Übergangsgeld sofort einzustellen“, sagte er der „Bild“.
](*,)
Zuletzt geändert von JS am Mittwoch 19. Februar 2014, 22:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Honigkuchenpferd
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Re: Besitz von "Posing-Pics" - Hausdurchsuchung bei Sebastia

Beitrag von Honigkuchenpferd »

@ engima
Aber wie will man diesen Unterschied derart kodifizieren, dass dem Bestimmtheitsgebot Rechnung getragen wird? Alleine der kommerzielle Vertrieb scheint jedenfalls nicht auszureichen, wie man am BRAVO-Beispiel sieht.
Es ist zweifelhaft, ob das überhaupt geht, wenn man das Bestimmtheitsgebot ernst nimmt. Jedenfalls könnte man aber sicher darauf abstellen, ob durch Gestaltung oder Vertrieb spezifisch eine pädophile Zielgruppe angesprochen werden soll, was bei "Azov Films" sicher der Fall war, bei der "Bravo" dagegen nicht der Fall ist.
Mir fällt übrigens ein, dass wir im Sexualkundeunterricht in der Schule eine Broschüre ausgehändigt bekamen, in der Jungs und Mädchen jeweils über mehrere Jahre nackt fotografiert und abgebildet wurden, um die biologische Entswicklung zu veranschaulichen. Also zB. im Alter von 4, 10, 16 und 22 Jahren. Das liegt vielleicht noch in irgend einem Umzugskarton im Keller rum. Ist das de lege ferenda dann schon strafbarer Besitz?
Man könnte eine Klausel wie die folgende aufnehmen:

Defence

(6) No person shall be convicted of an offence under this section if the act that is alleged to constitute the offence

(a) has a legitimate purpose related to the administration of justice or to science, medicine, education or art; and

(b) does not pose an undue risk of harm to persons under the age of eighteen years.


Wobei ich interessant fand, dass die kanadische Rechtslage nun auch gar nicht mal so weit geht und in einer Variante spezifisch auf das Tatbestandsmerkmal "for a sexual purpose" abstellt:

http://yourlaws.ca/criminal-code-canada/1631-definition-%E2%80%9Cchild-pornography%E2%80%9D (Verwaister Link automatisch entfernt)
"Honey, I forgot to duck."
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[enigma]
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Re: Besitz von "Posing-Pics" - Hausdurchsuchung bei Sebastia

Beitrag von [enigma] »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:
(a) has a legitimate purpose related to the administration of justice or to science, medicine, education or art;
Das macht Sinn, aber gerade das Merkmal art bzw. Kunst würde dann wieder neue Grauzonen schaffen. Ein gutes Beispiel dafür sind zB. die Filme von David Hamilton (zB. "Bilitis"), quasi Softerotik-Filme mit minderjährigen Darstellern, die teilweise als Kinderpornographie bezeichnet, teilweise aber selbst von seriösen und ernstzunehmenden Filmkritikern gelobt und als Kunst bezeichnet werden. Die meisten seiner Filme sind in Deutschland übrigens ab 16 Jahren freigegeben. Von den Filmen von Larry Clark (insbesondere "Kids", "Bully" und "Ken Park") ganz zu schweigen.
JS hat geschrieben:
Nach Berechnungen der „Bild“-Zeitung steht Sebastian Edathy als ehemaliger Bundesabgeordneter in den kommenden 15 Monaten ein Übergangsgehalt von 124.000 Euro zu. Der Vize-Fraktionschef der nordrheinwestfälischen FDP, Ralf Witzel, fordert die sofortige Einstellung der Zahlungen. „Wenn Sebastian Edathy für den Besitz kinderpornografischen Materials verurteilt wird, erwarte ich von Bundestagspräsident Norbert Lammert, sämtliche Zahlungen an Übergangsgeld sofort einzustellen“, sagte er der „Bild“.
](*,)
Ekelhafter Versuch der FDP, sich mit schwachsinnigen Aktionen und Meinungsäußerungen mit dieser Sache wieder in der öffentlichen Wahrnehmung zu etablieren. Erst Kubicki mit seiner Strafanzeige und jetzt dieser Quatsch.
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Ara
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Re: Besitz von "Posing-Pics" - Hausdurchsuchung bei Sebastia

Beitrag von Ara »

Ihr zerbricht euch hier den Kopf über ne Gesetzesnovelle, dabei hat FJW doch die Sache schon geklärt. Er stellt einfach schon die Pädophilie unter Strafe:

http://www.bild.de/news/standards/franz ... .bild.html
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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famulus
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Re: Besitz von "Posing-Pics" - Hausdurchsuchung bei Sebastia

Beitrag von famulus »

»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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JS
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Re: Besitz von "Posing-Pics" - Hausdurchsuchung bei Sebastia

Beitrag von JS »

http://www.sueddeutsche.de/politik/fall ... -1.1894583
Trotzdem wirft die Nachnominierung ein schlechtes Licht auf die Sozialdemokraten. Schließlich haben Gabriel, Steinmeier und Oppermann - aus welchen Gründen auch immer - nicht verhindert, dass Edathy noch nach der Warnung durch Minister Friedrich in die Verhandlungsrunde berufen wurde.
#-o
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Re: Besitz von "Posing-Pics" - Hausdurchsuchung bei Sebastia

Beitrag von Pillendreher »

Was ich mich dabei frage: Wieso durfte denn Edathy nicht mitmischen, wenn doch zu dem Zeitpunkt voerst nur sein Name gefallen war?
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Re: Besitz von "Posing-Pics" - Hausdurchsuchung bei Sebastia

Beitrag von Parabellum »

Eben. Der Vorwurf ist doch total inkonsequent und passt zu den sonstigen Spekulationen, Edathy sei gewarnt worden, nicht zusammen. Außerdem waren diese Verhandlungsdelegationen doch riesig, da war doch jeder drin, der nicht bei drei auf den Bäumen war. Wenn man den Edathy nicht mal da berücksichtigt hätte, wäre er doch erst recht misstrauisch geworden. ](*,)
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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JS
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Re: Besitz von "Posing-Pics" - Hausdurchsuchung bei Sebastia

Beitrag von JS »

Pillendreher hat geschrieben:Was ich mich dabei frage: Wieso durfte denn Edathy nicht mitmischen, wenn doch zu dem Zeitpunkt voerst nur sein Name gefallen war?
Das ist nicht zu verstehen. Der Vorwurf ist Unsinn.
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Re: Besitz von "Posing-Pics" - Hausdurchsuchung bei Sebastia

Beitrag von JS »

Die heutige Ausgabe von Günther Jauch zum Thema (Verwaister Link http://daserste.ndr.de/guentherjauch/rueckblick/paedophilie119.html automatisch entfernt) (wohl ab morgen in der Mediathek) ist zu empfehlen. Vor allem die Ausführungen von Herrn Ahlers sind interessant.
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JS
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Re: Besitz von "Posing-Pics" - Hausdurchsuchung bei Sebastia

Beitrag von JS »

Ermittlungspannen in Hannover? (Verwaister Link http://www.tagesschau.de/inland/edathy-affaere104.html automatisch entfernt)
Zwar hatten die Ermittler die Aufhebung bei Bundestagspräsident Norbert Lammert beantragt, sie waren dabei jedoch erschreckend dilettantisch vorgegangen. Das Schreiben an Lammert war mit einem privaten Postanbieter abgeschickt worden und erreichte das Büro des Bundestagspräsidenten erst am 11. Februar, also am Tag nach der Durchsuchung von Edathys Wohnung - es war fünf Tage unterwegs gewesen und kam dazu noch unverschlossen an, offenbar weil der Klebestreifen nicht haftete.
Dass die den Brief einfach nicht richtig zugeklebt haben hatte ich schon vermutet.
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Re: Besitz von "Posing-Pics" - Hausdurchsuchung bei Sebastia

Beitrag von [enigma] »

Wo bleibt eigentlich Edathys für heute angekündigte Stellungnahme? Macht man sowas als Politiker nicht vormittags?
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