Das kann ich nicht finden. Warum soll dieses Wortspiel eindeutig darauf schließen lassen, dass die Äußerung sagen will, alle Flüchtlinge seien Vergewaltiger? Genauso gut kann man damit ausdrücken wollen, es seien eben gerade nicht "Refugees" als Gesamtheit unwillkommen, sondern (nur) jene, die gleichzeitig auch "Rapefugees" sind (und damit verbunden dann z.B. die Forderung stellen nach der konsequenten Ausweisung von Flüchtlingen, die solche Taten begehen).[enigma] hat geschrieben:Bei Bachmann kommt es darauf an, ob das Wort "Rapefugees" so interpretiert werden kann, dass er es lediglich auf die Vergewaltiger unter den Flüchtlingen bezieht, oder ob er Flüchtlingen pauschal vorwirft, Vergewaltiger zu sein. Für letzteres spricht mE der eindeutige vergleichende Bezug des Wortes "Rapefugees" auf "Refugees".
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung gilt bei der Auslegung von Meinungsäußerungen ja, dass im Fall der Mehrdeutigkeit nicht von der zur Verurteilung führenden Deutung ausgegangen werden darf, solange andere Deutungsmöglichkeiten nicht "mit tragfähigen Gründen" ausgeschlossen werden können (z.B. BVerfG in 1 BvR 369/04 - hier auch zum Tatbestand des § 130 in einem zumindest grob vergleichbaren Fall).
Für mich lässt die Äußerung durchaus unterschiedliche Interpretationen zu. Wirklich tragfähige Gründe, mit denen man sicher ausschließen könnte, dass sich die Äußerung nur auf diejenigen Flüchtlinge bezieht, die solche schweren Straftaten begehen, sehe ich hier nicht.
Für mich daher Volksverhetzung (-).