Straßenrennen und Strafzumessung

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Straßenrennen und Strafzumessung

Beitrag von Tobias__21 »

Dass das in anderen Rechtssystemen anders ist, ist mir bewusst. Meine rhetorische Frage zielte eher darauf ab, ob man das tatsächlich will, dass es keine Rechtsmittel gibt. Ich jedenfalls wollte es nicht :)
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Straßenrennen und Strafzumessung

Beitrag von Tobias__21 »

Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8343
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Straßenrennen und Strafzumessung

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben:Der Volltext ist da
http://www.rechtsprechung-im-internet.d ... focuspoint
Was ne Schelte... Aber zwischen den Zeilen liest man ja schon, dass der BGH den Weg frei machen würde für einen Totschlag. Wennman den Vorsatz denn konstruieren könnte.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Straßenrennen und Strafzumessung

Beitrag von Tobias__21 »

Zudem liegen dem angefochtenen Urteil widersprüchliche Annahmen bezüglich der durch die Angeklagten vorgenommenen Gefahreinschätzung zugrunde. Während die Strafkammer einerseits davon ausgeht, dass die Angeklagten sich selbst in ihren Fahrzeugen sicher gefühlt und keinerlei Eigenrisiko in Rechnung gestellt hätten, hat sie andererseits ausgeführt, dass beide Angeklagten mit dem Vorsatz bezüglich einer Körperverletzung der Nebenklägerin K. , und zwar einer solchen mittels eines gefährlichen Werkzeugs und mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 StGB), gehandelt bzw. sogar „in Kauf“ genommen hätten, dass sie „tödliche Verletzungen erleiden könnte“ (UA 72). Da sich die Nebenklägerin bei der Tatbegehung auf dem Beifahrersitz neben dem Angeklagten N. befand, hat das Landgericht bezüglich der Insassen desselben Fahrzeuginnenraums zwei einander widersprechende Gefahreinschätzungen vorgenommen. Die – nicht naheliegende – Annahme, die Angeklagten hätten ihre eigene Gefährdung und die der Nebenklägerin unterschiedlich bewertet, wird von der Strafkammer nicht erläutert.
Ich habs ja gesagt \:D/ Ist mir gleich aufgefallen.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3985
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Straßenrennen und Strafzumessung

Beitrag von Schnitte »

Tobias__21 hat geschrieben: Ich habs ja gesagt \:D/ Ist mir gleich aufgefallen.
Du weißt, dass man sich mit "Ich hab's doch gleich gesagt"-Klugscheißerei in der Regel nicht beliebt macht? ;)
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Straßenrennen und Strafzumessung

Beitrag von Tobias__21 »

Schnitte hat geschrieben:
Tobias__21 hat geschrieben: Ich habs ja gesagt \:D/ Ist mir gleich aufgefallen.
Du weißt, dass man sich mit "Ich hab's doch gleich gesagt"-Klugscheißerei in der Regel nicht beliebt macht? ;)
Mir doch egal :D Im Forum kann man es ja mal machen :D
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Benutzeravatar
famulus
Fossil
Fossil
Beiträge: 10254
Registriert: Freitag 12. März 2004, 12:55
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Straßenrennen und Strafzumessung

Beitrag von famulus »

Ara hat geschrieben:zwischen den Zeilen liest man ja schon, dass der BGH den Weg frei machen würde für einen Totschlag. Wennman den Vorsatz denn konstruieren könnte.
Wenn nicht sogar in den Zeilen selbst :D :
Sollte der neue Tatrichter wiederum zur Annahme eines vorsätzlichen Tötungsdelikts gelangen, gilt mit Blick auf mögliche Mordmerkmale das Folgende:

a) Bezüglich des Mordmerkmals der Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels wird eine konsistente Gesamtbewertung der subjektiven Tatseite vorzunehmen sein. [...]
b) Gegebenenfalls wird auch das Mordmerkmal der Heimtücke zu erörtern sein
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Straßenrennen und Strafzumessung

Beitrag von Tobias__21 »

Jo, gegen die rechtliche Bewertung haben sie nichts einzuwenden. Aber Heimtücke? Arg- und Wehrlosigkeit sicher (+) aber "bewusst zur Tötung ausgenutzt"? Reicht da auch Eventualvorsatz?

Edit:
- Erkennen der Arg- und Wehrlosigkeit reicht aus + sich bewusst sein einen durch seine Ahnungslosigkeit schutzlosen Menschen zu überraschen.

Könnte also passen. Wobei man das Opfer ja auch erst erkennen wird, wenn es eigentlich schon zu spät ist. Aber der Vorsatz muss sich ja auch nicht auf eine bestimmte Person konkretisieren.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8343
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Straßenrennen und Strafzumessung

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben:Jo, gegen die rechtliche Bewertung haben sie nichts einzuwenden. Aber Heimtücke? Arg- und Wehrlosigkeit sicher (+) aber "bewusst zur Tötung ausgenutzt"? Reicht da auch Eventualvorsatz?

Edit:
- Erkennen der Arg- und Wehrlosigkeit reicht aus + sich bewusst sein einen durch seine Ahnungslosigkeit schutzlosen Menschen zu überraschen.

Könnte also passen. Wobei man das Opfer ja auch erst erkennen wird, wenn es eigentlich schon zu spät ist. Aber der Vorsatz muss sich ja auch nicht auf eine bestimmte Person konkretisieren.
Ich glaube der BGH wollte damit nicht implizieren, dass das Vorliegen der Heimtücke wohl gegeben ist. Die haben nur kein Bock, dass sie das § 212er Urteil von der StA auf den Tisch bekommen und dort kein Wort zur Heimtücke steht... Denn, dass die Heimtücke hier geprüft gehört, finde ich sehr naheliegend.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8343
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Straßenrennen und Strafzumessung

Beitrag von Ara »

So gestern hat die Neuauflage der Kudamm-Raser begonnen.

Udo Vetter hat sich auch geäußert: https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... -paragraf/

Ich weiß gar nicht wie er auf den Quatsch kommt. § 315d V StGB verdrängt doch nicht § 211 StGB. Der § 315d V StGB ist doch eine normale Erfolgsqualifikation (Gefahr wird vorsätzlich verursacht, der Tod dagegen fahrlässig). § 227 StGB verdrängt ja auch nicht § 211 StGB.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5278
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Straßenrennen und Strafzumessung

Beitrag von thh »


Ara hat geschrieben:Udo Vetter hat sich auch geäußert: https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... -paragraf/

Ich weiß gar nicht wie er auf den Quatsch kommt.
Das ist ja nun häufiger so ...
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
OJ1988
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4492
Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Straßenrennen und Strafzumessung

Beitrag von OJ1988 »

Ara hat geschrieben: Mittwoch 15. August 2018, 08:09 So gestern hat die Neuauflage der Kudamm-Raser begonnen.

Udo Vetter hat sich auch geäußert: https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... -paragraf/

Ich weiß gar nicht wie er auf den Quatsch kommt. § 315d V StGB verdrängt doch nicht § 211 StGB. Der § 315d V StGB ist doch eine normale Erfolgsqualifikation (Gefahr wird vorsätzlich verursacht, der Tod dagegen fahrlässig). § 227 StGB verdrängt ja auch nicht § 211 StGB.
Strafverteidiger verflachen dogmatisch oft sehr bald nach der Ankunft in der Praxis.
Kezzlerinho
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 106
Registriert: Montag 16. November 2015, 22:57
Ausbildungslevel: RRef

Re: Straßenrennen und Strafzumessung

Beitrag von Kezzlerinho »

Leider oft die besonders lauten/mitteilungsbedürftigen Kollegen...
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Straßenrennen und Strafzumessung

Beitrag von Honigkuchenpferd »

"Honey, I forgot to duck."
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5278
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Straßenrennen und Strafzumessung

Beitrag von thh »

Honigkuchenpferd hat geschrieben: Dienstag 28. August 2018, 17:38 https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... angenheit/
Die wesentlichen Ausführungen dazu bei Burhoff: https://blog.burhoff.de/2018/08/2-durch ... egruendet/
Antworten