Eagnai hat geschrieben:Einerseits völlig richtig - andererseits könnte man mit diesem Argument hier aber praktisch kaum noch über irgendein Urteil oder einen gerade in der Presse relevanten Fall diskutieren, bei dem es auf Tatsachenfragen ankommt, denn das bißchen (ganz richtige, teilweise richtige oder vielleicht auch mal falsche) Info, das die Presse für gewöhnlich so hergibt, kann nie auch nur ansatzweise eine echte Aktenkenntnis ersetzen.[enigma] hat geschrieben: Das kann man vernünftigerweise aber nicht mit diesem Inbrunst der Überzeugung machen, ohne die Akten, das Ergebnis der Hauptverhandlung und insbesondere das Persönlichkeitsgutachten über den Täter genau zu kennen. Zwingend ist das jedenfalls nicht. Dass halbstarke Vollassis sich schlichtweg keine Gedanken über die Gefahr machen, die sie für andere darstellen, halte ich jetzt auch nicht für so abwegig. Man muss sich da schon sehr sicher sein, um trotz des Zweifelsgrundsatzes wegen Mordes statt fahrlässiger Tötung zu verurteilen. Ich schließe das wie gesagt zwar nicht aus, aber ob die Beweiswürdigung korrekt war, kann doch keiner von uns seriös beantworten.
Die Diskussionsbasis hier können immer nur bestimmte Prämissen sein, à la "wenn sie wirklich so und so... dann würde ich es so und so sehen".
Das bestreite ich nicht und ich wollte auch die Diskussion nicht abwürgen. Aber gerade bei Raserfällen ist die Abgrenzung häufig in der Tat höchst problematisch und stark vom Einzelfall abhängig. Und gerade dort ist die öffentliche Forderung besonders laut, grundsätzlich vom Tötungsvorsatz auszugehen. Durch das Urteil kann nun der Eindruck entstehen, man könnte, wenn man denn nur wollte.
Das spricht natürlich nicht gegen das Urteil, vielleicht ist es ja völlig richtig. Ich hatte nur den Eindruck, dass StudiVader sich nicht bewusst ist, wie schwierig eine solche Entscheidung in der Praxis ist und wollte darauf hinweisen