Beihilfe zum Totschlag/Mord in Fällen eines Autorennens

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Maurice93
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Beihilfe zum Totschlag/Mord in Fällen eines Autorennens

Beitrag von Maurice93 »

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Beihilfe bzgl. dem bekannten Berliner Raserfall.

Könnte man alleine aus der gemeinsamen Begehung des Autorennens eine Beihilfe zum Totschlag/Mord bzgl. des Fahrzeugführers herleiten, welcher nicht mit dem PKW des Opfers zusammengestoßen ist?

- Ist allein die gemeinsame Begehung des Rennens als eine physische bzw. psychische Unterstützung zu werten oder liegt das hier eher fern, da der Unfall aus dem Zufall heraus passiert?

- Wenn man eine Hilfeleistung bejaht und anschließend der Literaturmeinung folgt und voraussetzt, dass die Hilfeleistung kausal für den Erfolgseintritt der Haupttat sein muss, auf welchen Zeitpunkt der Tathandlung muss dann hier abgestellt werden? Man könnte zum einen sagen alleine das Rennen war ja schon kausal für den Erfolgseintritt und daher war auch die Hilfeleistung kausal. Ist auch vertretbar, die Kausalität abzulehnen indem man sagt nur der PKW des Haupttäters ist mit dem des Opfers zusammengestoßen und somit ist der zweite Fahrer wegzudenken und daher auch nicht ursächlich für den Tot des Opfers sprich den Erfolg der Haupttat?

Danke und ein schönes Wochenende!
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