§ 100d Abs. 2 StPO

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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andre_linus
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§ 100d Abs. 2 StPO

Beitrag von andre_linus »

Ich muss gestehen, dass ich heute zum ersten mal mit § 100 d Abs. 2 StPO konfrontiert wurde.

Mich würde - aus reiner Neugier - interessieren, ob die Vorschrift nicht in praxi zum Missbrauch einlädt.

Ich war im Bereich des Strafrechts nie tätig, aber mir ist bewusst, dass Beschuldigten gerade der organisierten Kriminalität das Risiko der Überwachung bewusst ist. Dann werden mehr oder weniger schlaue Code-Wörter genannt, die die Polzei nach und nach dechiffriert.

Wäre es nicht aus Sicht dieser Beschuldigten naheliegend, sexualisierte Gespräche, etc. (ohne dies jetzt näher ausführen zu wollen :-({|= ) zu gebrauchen?

Es erscheint doch nicht lebensfern, dass diese Gespräche (automatisiert?) gelöscht werden würden und es einige Zeit bräuchte, bis jemand überhaupt auf den Gedanken der Codierung kommt. Und dann müsste man diese Sachen speichern bzw. gegebenenfalls noch einen Richter überzeugen, dies nicht dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzuordnen.

Hat hier jemand Erfahrungen? Ähnliches schon einmal verteidigt?
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