Wie funktioniert eigentlich der neu eingeführte "Gruppen"-Straftatbestand? Ist es sowas wie §27a StGB, also im AT platziert, oder gilt so etwas nur im Sexualstrafrecht und ist daher im BT anzusiedeln? Warum meint die Opposition, dieser Tatbestand sei verfassungswidrig (wegen 29 StGB?)?
Und vor allem: Was meint ihr zur Reform des Sexualstrafrechts?
Reform des SexualstrafR - insb. Gruppentatbestand
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Re: Reform des SexualstrafR - insb. Gruppentatbestand
Kann wohl kaum wegen § 29 StGB verfassungswidrig sein.StudiVader315226 hat geschrieben:Warum meint die Opposition, dieser Tatbestand sei verfassungswidrig (wegen 29 StGB?)?
Es gibt da schon einen Thread im Treffpunkt: http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php ... ht#p733773Und vor allem: Was meint ihr zur Reform des Sexualstrafrechts?