Hallo zusammen,
ich habe gerade einen Fall durchgeprüft, in dem es sehr schwer zu bestimmen war, ob bei der betreffenden Person eine Anstiftung oder eine mittelbaren Täterschaft vorlag.
Es ging um einen Fall der "Nötigungsherrschaft", in dem das Werkzeug schuldlos gehandelt hat. Also letztlich ein Fall der mittelbaren Täterschaft.
Trotzdem frage ich mich, wieso man sich so viele Gedanken darüber macht, ob nun Anstiftung oder mittelbare Täterschaft vorliegt. Denn der Anstifter ist ja sowieso gleich einem Täter zu bestrafen.
Wo liegt also konkret der praktische Unterschied zwischen beiden Rechtsfiguren?
Platt gesprochen: Dem Verurteilten V wird es vor Gericht doch relativ egal sein, ob er als Anstifter oder mittelbarer Täter bestraft wird (so oder so als Täter!).
Wozu also die ganze Dogmatik, wenn es im Endergebnis keinen Unterschied macht?
Unterschied, ob als Anstifter oder Täter strafbar?
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Re: Unterschied, ob als Anstifter oder Täter strafbar?
Akzessorietätslockerung nach § 28 StGB ist bekannt?
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Re: Unterschied, ob als Anstifter oder Täter strafbar?
Ja, eigentlich schon...
Dankeschön!
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Re: Unterschied, ob als Anstifter oder Täter strafbar?
Kein Ding . Es macht ja auch zB. für andere Tatbeteiligte einen Unterschied. Und mittelbare Täterschaft ist zB. nicht möglich bei sog. eigenhändigen Delikten. Also es gibt schon einige Gründe.
Aber davon abgesehen, studiert man ja auch kein Jura, sondern Rechtswissenschaft (war mal ein Spruch von nem AG-Leiter, den Zusammenhang hab ich leider vergessen).
Aber davon abgesehen, studiert man ja auch kein Jura, sondern Rechtswissenschaft (war mal ein Spruch von nem AG-Leiter, den Zusammenhang hab ich leider vergessen).