Unterschied, ob als Anstifter oder Täter strafbar?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Antworten
UltimaSpes
Power User
Power User
Beiträge: 358
Registriert: Donnerstag 7. August 2014, 20:32

Unterschied, ob als Anstifter oder Täter strafbar?

Beitrag von UltimaSpes »

Hallo zusammen,

ich habe gerade einen Fall durchgeprüft, in dem es sehr schwer zu bestimmen war, ob bei der betreffenden Person eine Anstiftung oder eine mittelbaren Täterschaft vorlag.
Es ging um einen Fall der "Nötigungsherrschaft", in dem das Werkzeug schuldlos gehandelt hat. Also letztlich ein Fall der mittelbaren Täterschaft.

Trotzdem frage ich mich, wieso man sich so viele Gedanken darüber macht, ob nun Anstiftung oder mittelbare Täterschaft vorliegt. Denn der Anstifter ist ja sowieso gleich einem Täter zu bestrafen.
Wo liegt also konkret der praktische Unterschied zwischen beiden Rechtsfiguren?
Platt gesprochen: Dem Verurteilten V wird es vor Gericht doch relativ egal sein, ob er als Anstifter oder mittelbarer Täter bestraft wird (so oder so als Täter!).

Wozu also die ganze Dogmatik, wenn es im Endergebnis keinen Unterschied macht?
Benutzeravatar
Vortex
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 905
Registriert: Dienstag 13. Dezember 2011, 20:21
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Unterschied, ob als Anstifter oder Täter strafbar?

Beitrag von Vortex »

Akzessorietätslockerung nach § 28 StGB ist bekannt?
UltimaSpes
Power User
Power User
Beiträge: 358
Registriert: Donnerstag 7. August 2014, 20:32

Re: Unterschied, ob als Anstifter oder Täter strafbar?

Beitrag von UltimaSpes »

Ja, eigentlich schon... ::oops:
Dankeschön!
Benutzeravatar
Vortex
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 905
Registriert: Dienstag 13. Dezember 2011, 20:21
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Unterschied, ob als Anstifter oder Täter strafbar?

Beitrag von Vortex »

Kein Ding :) . Es macht ja auch zB. für andere Tatbeteiligte einen Unterschied. Und mittelbare Täterschaft ist zB. nicht möglich bei sog. eigenhändigen Delikten. Also es gibt schon einige Gründe.

Aber davon abgesehen, studiert man ja auch kein Jura, sondern Rechtswissenschaft (war mal ein Spruch von nem AG-Leiter, den Zusammenhang hab ich leider vergessen).
Antworten