Frage zur Tateinheit von zwei Handlungen

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Gelöschter Nutzer

Frage zur Tateinheit von zwei Handlungen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi ich hab auch wie immer eine Frage,

wie wird geprüft wenn man folgende Konstellation vorfindet:
O will einbrechen und versucht mit einer Eisenstange ein Fenster aufzubrechen, woran er jedoch scheitert. Dann versucht er ein anderes Fenster ohne die Eisenstange aufzubrechen, was ebenfalls nicht gelingt.

Werden beide Handlungen gemeinsam als eine Tat geprüft da sie zeitlich zusammenhängen? Oder geht man einzeln vor und prüft erst das versuchte Aufbrechen des ersten Fensters mit der Eisenstange und prüft dann separat das versuchte Aufbrechen des zweiten Fensters? Wie würdet ihr vorgehen? :eeeek:

Vielen Dank und einen schönen Sommer euch!
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Tibor
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Re: Frage zur Tateinheit von zwei Handlungen

Beitrag von Tibor »

Keine Hausarbeitenbesprechung. Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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