Prüfungspunkt im Gutachten überspringen?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Gesperrt
LadyTania
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 39
Registriert: Donnerstag 4. Februar 2016, 14:18

Prüfungspunkt im Gutachten überspringen?

Beitrag von LadyTania »

Hallo,

ich habe eine Frage zum Aufbau des Gutachtens. Angenommen ich habe einen sehr umfangreichen Fall,
bei dem ich mir sehr sicher bin, dass der Schwerpunkt auf §306c liegt. Bezüglich §306c gibt es nun
die Retter-Problematik, die der Kern meiner Arbeit ist und die ich unbedingt auch unter §306c prüfen will.

Das Problem ist, dass ich die Retter-Problematik aber auch schon in z.B. § 306b prüfen müsste. Dieser kommt in meiner
Arbeit vor §306c, er greift aber mangels fehlendem Vorsatz NICHT. Laut normalen Aufbau müsste ich bei
§306b zuerst im objektiven TB unter Zurechnung die Retter-Problematik ansprechen. Allerdings fehlt der Vorsatz sowieso.
Da mein Schwerpunkt bei §306c liegt, möchte ich aber UNBEDINGT die Retter-Problematik erst im §306c prüfen.

Wie geht man das aufbautechnisch am besten an?

Sollte ich im objektiven TB die Zurechnung einfach überspringen, zum subjektiven TB kommen und z.B. schreiben: "Bereits hier
fragt sich ob Vorsatz gegeben ist. [...] Damit greift §306b nicht."

ODER sollte ich lieber im objektiven TB direkt schreiben "Hier wäre noch die objektive Zurechnung zu prüfen. Da der §306b aber
am Vorsatz scheitert, wird an dieser Stelle darauf verzichtet."

Meint ihr, dass dieser Aufbau in Ordnung wäre? Ich möchte den Schwerpunkt der Arbeit ungern in einen Paragraphen stopfen, der
sowieso nicht wesentlich für die Arbeit ist (... leider aber dennoch geprüft werden muss)

LG
Danke!
mea parvitas
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 308
Registriert: Dienstag 9. Februar 2016, 16:44

Re: Prüfungspunkt im Gutachten überspringen?

Beitrag von mea parvitas »

Wenn die Prüfung eines Tatbestandes offensichtlich anhand eines Merkmales scheitert, bietet es sich an, keine Prüfung a la "TB, RW, Schuld" zu eröffnen, sondern nach dem Obersatz direkt auf den entscheidenden Punkt zu springen und die Strafbarkeit in ein, zwei Sätzen abzuhaken. Dies gilt insbesondere dann, wenn vorher zu prüfende Merkmale unproblematisch sind oder Probleme ohnehin in der nachfolgenden Prüfung der Strafbarkeit aufgegriffen werden (so wie in deinem Fall).
Wie immer gilt aber: es kommt drauf an.
Zuletzt geändert von mea parvitas am Mittwoch 10. August 2016, 12:55, insgesamt 2-mal geändert.
Samson
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1471
Registriert: Samstag 21. April 2007, 20:20

Re: Prüfungspunkt im Gutachten überspringen?

Beitrag von Samson »

LadyTania hat geschrieben: Sollte ich im objektiven TB die Zurechnung einfach überspringen, zum subjektiven TB kommen und z.B. schreiben: "Bereits hier
fragt sich ob Vorsatz gegeben ist. [...] Damit greift §306b nicht."

ODER sollte ich lieber im objektiven TB direkt schreiben "Hier wäre noch die objektive Zurechnung zu prüfen. Da der §306b aber
am Vorsatz scheitert, wird an dieser Stelle darauf verzichtet."
Beides wäre falsch. Und ich begreife auch nicht ganz, weiso es so fatal sein soll, hier die Retterproblematik zu diskutieren und den Tb dann dennoch am Vorsatz scheitern zu lassen. Denn um den Vorsatz überhaupt prüfen zu können, musst du beurteilen, ob der objektive Tatbestand erfüllt ist. Das mag vielleicht in der Praxis dahinstehen können, nicht aber in einem wissenschaftlichen Gutachten.
Benutzeravatar
JulezLaw
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1697
Registriert: Freitag 1. Januar 2016, 16:47
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Prüfungspunkt im Gutachten überspringen?

Beitrag von JulezLaw »

Da würde ich mich erstmal fragen, was genau dagegen spricht, die Problematik ggfs. bei § 306b anzusprechen und dann in § 306c darauf zu verweisen?
Im Übrigen würde ich, wenn der fehlende Vorsatz tatsächlich offensichtlich ist, einfach mit einem Satz feststellen, dass mangels Vorsatz eine Strafbarkeit nach dieser Norm ausscheidet. Einfach Prüfungspunkte überspringen sollte man mE nicht.
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
Benutzeravatar
JulezLaw
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1697
Registriert: Freitag 1. Januar 2016, 16:47
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Prüfungspunkt im Gutachten überspringen?

Beitrag von JulezLaw »

Na, das ist ja mal ein Timing hier ;)
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
Sebast1an
Power User
Power User
Beiträge: 662
Registriert: Sonntag 5. August 2012, 19:37
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Prüfungspunkt im Gutachten überspringen?

Beitrag von Sebast1an »

Wie kommst du darauf, dass zwingend § 306c der Schwerpunkt ist und dort "alles" diskutiert werden muss? Entscheidend ist für ein wissenschaftliches Gutachten, dass alle wesentlichen Probleme erkannt und diskutiert wurden. Das Wo ist egal - sofern rechtlich vertretbar. Der vermeintliche Schwerpunkt eines Gutachten liegt insofern nicht bei einem zu prüfenden Pararaphen, sondern bei den Problemen an sich. Es gibt keinen Grund, das Problem unbedingt in § 306c zu schieben, wenn es auch schon bei § 306b diskutiert werden kann. Es gibt auch keine Bonuspunkte, weil möglichst viele Probleme unter einem Paragraph zusammengefasst geprüft wurden.

Ich würde systematisch und sauber nach Schema prüfen. Vorab die Retterproblematik diskutieren und bei § 306c nach oben verweisen sowie das zweite Problem diskutieren. Dies ist hier m. E. sogar zwingend, da Aussagen zum Vorsatz schwierig werden, wenn der obj. TB nicht feststeht.
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Prüfungspunkt im Gutachten überspringen?

Beitrag von Tibor »

Keine Hausarbeitenbesprechung. Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Gesperrt