Aufbau Mittäterschaft

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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fcsp1910
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Aufbau Mittäterschaft

Beitrag von fcsp1910 »

Hallo Zusammen,
ich studiere erst seit zwei Semestern Jura und Strafrecht bereitet mir bis jetzt etwas Probleme...
Ich verstehe die Aufbauschemata nicht so richtig.
Konkret folgende Frage:

Ich möchte eine gefährliche Körperverletzung gem. § 224 Nr. 4 und Nr. 5 in Mittäterschaft § 25 II prüfen.
Zunächst die objektiven TB-Voraussetzungen des § 223, dann die jeweiligen Qualifikationen und tja, dann steh ich auf dem Schlauch.
Prüfe ich dann einfach weiter die Voraussetzungen der Mittäterschaft?! Muss ich das irgendwie trennen?

Vielleicht ist die Frage völlig banal, aber ich finde immer nur getrennte Schemata aber kein zusammengefasstes.

Danke im Voraus ::oops:
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Vortex
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Re: Aufbau Mittäterschaft

Beitrag von Vortex »

Du kannst die Strafbarkeit der Mittäter zusammen prüfen, zB. so: https://www.iurastudent.de/schemata/sch ... 25-ii-stgb

Du kannst auch die Strafbarkeit jedes Täters getrennt prüfen (mit dem Tatnächsten beginnen), dann erfolgt die Zurechnung nach § 25 II bei dem Merkmal, wo es eben problematisch ist, weil der Täter, den du gerade prüfst, das obj. TB-Merkmal nicht selbst erfüllt hat, es ihm aber möglicherweise zugerechnet wird. Die VSS der Mittäterschaft musst du dort dann inzident prüfen.

Den zweiten Aufbau würde ich nur bei problematischen Konstellationen nehmen, aber im Grunde kannst du dir das aussuchen, solange du beim ersten Aufbau nichts unter den Tisch fallen lässt. Ausnahme: Es ist nur nach der Strafbarkeit des einen gefragt, dann ist der zweite Aufbau natürlich zwingend.
lucidum_intervallum
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Re: Aufbau Mittäterschaft

Beitrag von lucidum_intervallum »

Vortex hat geschrieben: Den zweiten Aufbau würde ich nur bei problematischen Konstellationen nehmen, aber im Grunde kannst du dir das aussuchen, solange du beim ersten Aufbau nichts unter den Tisch fallen lässt. Ausnahme: Es ist nur nach der Strafbarkeit des einen gefragt, dann ist der zweite Aufbau natürlich zwingend.
Ich würde genau andersherum verfahren: Grundsätzlich würde ich beide Mittäter getrennt prüfen. Denn bei § 25 Abs. 2 StGB handelt es sich um eine Zurechnungsnorm, die Mittäterschaft ist also grundsätzlich erst bei demjenigen Tatbestandsmerkmal zu thematisieren, welches der Täter nicht selbst verwirklicht (§ 25 Abs. 1 StGB), sondern möglicherweise ein Mittäter (Beispiel: A schlägt den C, anschließend Wegnahme einer Sache des C durch B. Hier würde man bei der Prüfung der Strafbarkeit des A beim TB Merkmal der Wegnahme eine Zurechnung der Handlung des B nach § 25 Abs. 2 StGB ansprechen).

Eine einheitliche Prüfung ist allerdings dann angezeigt, wenn im Sachverhalt beide Mittäter (ausnahmsweise) als Einheit beschrieben werden (Beispiel: A und B schlagen auf den C ein). In diesem Fall ist auf die Mittäterschaft am Anfang der Prüfung einzugehen (im objektiven TB obwohl die Mittäterschaft natürlich auch subjektive Elemente enthält).
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Vortex
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Re: Aufbau Mittäterschaft

Beitrag von Vortex »

Gerade bei deinem Beispielsfall wird zB. hier (Seite 2) eine gemeinsame Prüfung vorgeschlagen: http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereic ... rblick.pdf

Ich finde es wie gesagt fast egal. Die wechselseitige Zurechnung von TB-Merkmalen bekommt man auch bei der gemeinsamen Prüfung gebacken, wenn man nicht den Überblick verliert. Aus Zeitgründen würde ich deshalb meistens gemeinsam prüfen.
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Re: Aufbau Mittäterschaft

Beitrag von lucidum_intervallum »

Vortex hat geschrieben:Gerade bei deinem Beispielsfall wird zB. hier (Seite 2) eine gemeinsame Prüfung vorgeschlagen: http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereic ... rblick.pdf

Ich finde es wie gesagt fast egal. Die wechselseitige Zurechnung von TB-Merkmalen bekommt man auch bei der gemeinsamen Prüfung gebacken, wenn man nicht den Überblick verliert. Aus Zeitgründen würde ich deshalb meistens gemeinsam prüfen.
Stimmt, du hast Recht: Wenn jeder der Mittäter nur ein TB Merkmal erfüllt, bietet sich ebenfalls eine gemeinsame Prüfung an.
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Re: Aufbau Mittäterschaft

Beitrag von fcsp1910 »

Danke schon einmal für die zahlreichen Antworten.
Ich weiß nicht, ob ich es jetzt richtig mache, bzw. bin mir immer noch unsicher.

Ich prüfe gemeinschaftlich, da es keinerlei Arbeitsteilung o.ä. gab.
Im objektiven TB habe ich a) § 223 und b) 224 durchgeprüft.
Schließe ich jetzt einfach mit c) 25 II an?
Und füge dann aa) Erfolgeintritt, bb) Gemeinsamer Tatplan, cc) Gemeinsame Ausführungshandlung an?

Sorry, vielleicht habe ich auch einfach ein Brett vorm Kopf.
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Vortex
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Re: Aufbau Mittäterschaft

Beitrag von Vortex »

Wie kommst du auf "aa) Erfolgeintritt" bzw. darauf das bei den VSS der Mittäterschaft zu prüfen? Der Rest stimmt.
fcsp1910
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Re: Aufbau Mittäterschaft

Beitrag von fcsp1910 »

Vortex hat geschrieben:Wie kommst du auf "aa) Erfolgeintritt" bzw. darauf das bei den VSS der Mittäterschaft zu prüfen? Der Rest stimmt.

Ja, hast du Recht. Den Erfolgseintritt braucht man hier gar nicht.

Die gemeinsame Prüfung erscheint mir auch immer sinnvoll, wenn es keine Arbeitsteilung gibt. Wie ist es denn allerdings bei einer gemeinsam geprüften Mittäterschaft, wenn einer der Täter anschließend einen (nicht erfolgreichen) Rücktritt unternimmt? Wenn ich von vorneherein weiß, dass es darauf hinaus läuft, sollte ich direkt getrennt prüfen oder kann man das durchaus gemeinsam tun aber anschließend nur auf den Rücktritt des Einen eingehen?
Ich hoffe das war verständlich.
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