Fall Niklas und fragliche Tritte gegen den Kopf

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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doctor
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Fall Niklas und fragliche Tritte gegen den Kopf

Beitrag von doctor »

MODEDIT: aus Meldefred extrahiert


http://www.welt.de/vermischtes/article1 ... iklas.html

Ich hab da als medizinischer Laie so meine Zweifel, dass das nachträglich so voneinander unabhängig und eindeutig belegbar ist mit dem Schlag als Todesursache und dem angeblich nicht mehr relevanten Tritt gegen den Kopf.

Rein rechtlich macht das meines Erachtens auch nur einen Unterschied, wenn er nur geschlagen hätte. Durch den Tritt hatte er ja immer noch bedingten Tötungsvorsatz. Dann war es eben ein bedingt vorsätzlich versuchter Totschlag.
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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

doctor hat geschrieben: Ich hab da als medizinischer Laie so meine Zweifel, dass das nachträglich so voneinander unabhängig und eindeutig belegbar ist mit dem Schlag als Todesursache und dem angeblich nicht mehr relevanten Tritt gegen den Kopf.
Du kannst medizinisch sehr gut feststellen, ob Verletzungen potentiell tödlich sind oder nicht. Hier konnte ja festgestellt werden, dass die Kopfverletzungen nicht so schwer waren, dass sie den Tod hätten verursachen können. Das heißt es wurde gar nicht so massiv auf die Person eingetreten.
doctor hat geschrieben: Rein rechtlich macht das meines Erachtens auch nur einen Unterschied, wenn er nur geschlagen hätte. Durch den Tritt hatte er ja immer noch bedingten Tötungsvorsatz. Dann war es eben ein bedingt vorsätzlich versuchter Totschlag.
Woher willste den bedingten Tötungsvorsatz nehmen? Vor allem wenn man die Hemmschwellentheorie beachtet, müssen es schon massive Tritte gewesen sein. Da aber keine schwereren Kopfverletzungen eingetreten sind, muss wohl davon ausgegangen werden, dass gerade nicht massiv auf den Kopf eingetreten wurde. Damit fällt dann natürlich auch ein potentieller Tötungsvorsatz weg.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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doctor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von doctor »

Ich ging davon aus, dass Tritte gegen den Kopf (aus meiner medizinischen Laiensicht) immer potentiell tödlich sind. Daher also der bedingte Tötungsvorsatz.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Eagnai »

doctor hat geschrieben: Ich hab da als medizinischer Laie so meine Zweifel, dass das nachträglich so voneinander unabhängig und eindeutig belegbar ist mit dem Schlag als Todesursache und dem angeblich nicht mehr relevanten Tritt gegen den Kopf.
Deshalb beauftragt man in solchen Fällen ja auch einen Rechtsmediziner - weil man als medizinischer Laie nun einmal keine Ahnung hat.

Wenn man ein solches Gutachten liest und/oder sich von dem Rechtsmediziner erläutern lässt, kann man meistens gut nachvollziehen, warum der Rechtsmediziner einen bestimmten Zusammenhang feststellen oder nicht feststellen konnte.
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[enigma]
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

doctor hat geschrieben:Ich ging davon aus, dass Tritte gegen den Kopf (aus meiner medizinischen Laiensicht) immer potentiell tödlich sind. Daher also der bedingte Tötungsvorsatz.
Das muss der Täter aber auch erkennen und wollen bzw. zumindest billigend in Kauf nehmen. Und bereits das Wissenselement wird sich bei schwachen Tritten nicht so pauschal feststellen lassen.
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doctor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von doctor »

Ich möchte mein Unbehagen an den Schlussfolgerungen, wieso es kein Totschlag sein soll folgendermaßen umreissen.

Der Täter hat als natürliche Handlungseinheit auf das Opfer eingeprügelt bzw. eingetreten, wobei jede einzelne Handlung an sich (völlig unabhängig von den späteren rechtsmedizinischen Erkenntnissen) schon alleine und erst recht in Kombination potentiell tödlich sein kann. Traurigerweise hier natürlich auch insoweit manifestiert, dass das Opfer tatsächlich und kausal durch das Fehlverhalten des Täters zu Tode kam. Die für den Eventualvorsatz an sich nur potentiell zu berücksichtigende Todesgefahr sich nunmal ganz real verwirklicht hat.

Ich hätte kein Problem damit, wenn der Tod atypisch und nur durch einen dummen Zufall zustande kam. Und hier wird diesbezüglich auf die atypischen Blutgefäße des Opfers abgestellt. Ich bin aber der Meinung, dass dieser Verlauf eben nicht atypisch ist, da sich die innewohnende Gefahr (unabhängig von den atypischen Ursachen) halt einfach verwirklicht hat.

Wenn ich einem an die Schläfe haue und der Schädelknochen ist bei einem Opfer dünner und es stirbt, bei dem anderen aber dicker und es überlebt, dann wird doch bei der Bewertung des Vorsatzes auch nicht auf die Schädelknochendicke abgestellt.

Wenn schon ein Ausbleiben eines Todes"erfolgs" bedingten Vorsatz als gegeben ansieht, kann doch ein Verwirklichen desselben nicht zum gegenteiligen Ergebnis führen.

Wahrscheinlich ist es (auch) ein Problem des Tatbegriffs.
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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Du änderst aber den Fall ab... Die Gerichtsmedizin hat in diesem Fall (zumindest laut deinem Artikel) festgestellt, dass die Tritte nicht potentiell tödlich waren. Es scheint ja nicht mal feststellbar zu sein, dass die Tritte gegen den Kopf erfolgten und nicht gegen die Schulter.

Klar kann ich auch mit Tötungsvorsatz leicht gegen die Schulter jemanden treten, aber es liegt nun mal nicht automatisch nahe, dass ich tatsächlich bei so ner Aktion nen Tötungsvorsatz habe. Und um das nachzuweisen, brauchst halt zumindest nachweise, dass tatsächlich gegen den Kopf mit einer gewissen Intensität eingetreten wurde. Dieser Nachweis ist hier wohl nicht zu führen.

Du kannst aus einem "wer mit beschuhten Fuß gegen den Kopf tritt nimmt potentiell den Tod des Opfers in Kauf" nicht ein "Wer leicht gegen die Schulter tritt nimmt potentiell den Todes des Opfers in Kauf" machen.
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doctor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von doctor »

@Ara: Der Tritt an den Kopf an sich wird nach meinem Verständnis des Artikels doch gar nicht bestritten (Zitat: "Schlag ging dem Tritt voraus"). Schließlich gab es auch genügend Zeugen dafür. Lediglich die Intensität war nicht so stark, dass es zu einem Schädelbruch kam.

Aber ich bin immer noch der Meinung, dass man auf das Gesamtgeschehen abstellen muss.

Momentan wird folgendermaßen argumentiert: Schlag führte durch Zufall zum Tod, der Tritt war nicht stark genug um üblicherweise Tötungsvorsatz anzunehmen.

Stellt man aber darauf ab, dass eine Prügelorgie an sich aus Schlägen und Tritten potentiell tödlich sein kann und damit ein entsprechender Eventualvorsatz vermutet werden kann, dann hat sich doch mit dem Tod die an sich nur potentielle Gefahr hier doch gerade verwirklicht.

Wieso ist ein Tritt mit gebrochenem Schädel bedingt vorsätzlicher Totschlag, Schläge und Tritte, die im Tod (hier wegen den dünneren Blutgefäßen rein zufällig atypisch) münden aber nicht?

Muss der resultierende Tod auf bestimmten medizinischen Erfahrungen oder Wahrscheinlichkeiten oder typischen Todesverläufen basieren?

Fakt ist doch: Der Täter prügelt völlig grundlos auf das Opfer ein und jeder Normalmensch weiß, dass man dabei unschwer einen Menschen umbringen kann. Er prügelt und tritt trotzdem. Das Opfer stirbt.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

doctor hat geschrieben:
Stellt man aber darauf ab, dass eine Prügelorgie an sich aus Schlägen und Tritten potentiell tödlich sein kann und damit ein entsprechender Eventualvorsatz vermutet werden kann, dann hat sich doch mit dem Tod die an sich nur potentielle Gefahr hier doch gerade verwirklicht.
Das geht aber nicht. Potentiell kann sogar ne Ohrfeige tödlich sein, siehe Tugce. Man kann den Tötungsvorsatz nicht einfach unterstellen, weil der Täter auf das Opfer einschlägt und tritt, es kommt auf die Umstände im konkreten Einzelfall an, insbesondere eben auch auf die Heftigkeit der Tritte gegen den Kopf.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Urs Blank »

doctor hat geschrieben:Der Täter prügelt völlig grundlos auf das Opfer ein und jeder Normalmensch weiß, dass man dabei unschwer einen Menschen umbringen kann. Er prügelt und tritt trotzdem. Das Opfer stirbt.
Du übersiehst m. E., dass zum Eventualvorsatz nicht nur das Wissen um die Möglichkeit des Erfolgs gehört, sondern auch dessen billigende Inkaufnahme. Dies ist das kritische Merkmal der Abgrenzung in den Kopftritt-Fällen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von hlubenow »

[enigma] hat geschrieben:Man kann den Tötungsvorsatz nicht einfach unterstellen, weil der Täter auf das Opfer einschlägt und tritt, es kommt auf die Umstände im konkreten Einzelfall an, insbesondere eben auch auf die Heftigkeit der Tritte gegen den Kopf.
Wer einen anderen gegen den Kopf tritt, verdient mE kein mildes Urteil. Zur Generalprävention sollten die Gerichte sehr deutlich machen, daß sie da keinen Spaß verstehen.
Zuletzt geändert von hlubenow am Sonntag 21. August 2016, 22:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Parabellum »

hlubenow hat geschrieben:
[enigma] hat geschrieben:Man kann den Tötungsvorsatz nicht einfach unterstellen, weil der Täter auf das Opfer einschlägt und tritt, es kommt auf die Umstände im konkreten Einzelfall an, insbesondere eben auch auf die Heftigkeit der Tritte gegen den Kopf.
Wer einen anderen gegen den Kopf tritt, verdient mE kein mildes Urteil.
Am besten gleich Rübe ab!
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von hlubenow »

Parabellum hat geschrieben:Am besten gleich Rübe ab!
Oder Spiegelstrafe. ;)
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Fall Niklas P. - Der erste Schlag war schon zu viel?

Beitrag von akn »

Hallo zusammen,

vielleicht kennt jemand den Fall von Niklas P. aus Bonn Bad Godesberg, zumindest aus der Presse.

Die FAZ und zahlreiche andere Medien schreiben, dass nun nicht mehr Totschlag, sondern lediglich Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt werden soll:
„Todesursache war der Riss einer Ader im Gehirn“, erläuterte Faßbender. Dieser sei laut Gutachten durch einen Schlag ausgelöst worden, der dem Tritt vorausgegangen war und im Normalfall keine schwerwiegenden Folgen gehabt hätte. Niklas war nach dem Schlag zu Boden gefallen. Als er reglos dort lag, soll der 20-Jährige ihm mit voller Wucht gegen den Kopf getreten haben. „Bisher sind wir davon ausgegangen, dass der Tritt todesursächlich war. Diese Schlussfolgerung können wir jetzt nicht mehr ziehen.“
Zudem stellten die Rechtsmediziner laut Faßbender keine Verletzungen fest, wie sie bei einer massiven Gewalteinwirkung gegen den Kopf zu erwarten wären, etwa einen Schädelbruch. „Man kann nun nicht mehr sicher sagen, dass der Verdächtige mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt hat.“
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft ... 99881.html

Das Opfer liegt also regungslos auf dem Boden und der Täter tritt dem Opfer gegen den Kopf. Weil das Gehirn vorgeschädigt war und der Schädel nicht gebrochen, lässt sich nicht mehr auf einen Tötungsvorsatz schließen?! Nach meinem Verständnis ist die Vorschädigung völlig unerheblich (auch wenn es sich um eine "medizinische Rarität" handelt / der Täter darf ja schließlich nicht mit einem gesunden Opfer rechnen). Und wenn ich jemandem, der regungslos auf dem Boden liegt, mit beschuhtem Fuß gegen den Kopf trete, muss ich doch damit rechnen, dass das tötlich sein kann, auch wenn dabei kein Schädelbruch entsteht. Kann mir jemand erklären, warum man nun angeblich nicht mehr sicher auf einen Tötungsvorsatz schließen kann? Weil der Tritt nicht kräfig genug war?

Gruß
Andreas
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Ara
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Re: Fall Niklas P. - Der erste Schlag war schon zu viel?

Beitrag von Ara »

akn hat geschrieben: Das Opfer liegt also regungslos auf dem Boden und der Täter tritt dem Opfer gegen den Kopf. Weil das Gehirn vorgeschädigt war und der Schädel nicht gebrochen, lässt sich nicht mehr auf einen Tötungsvorsatz schließen?! Nach meinem Verständnis ist die Vorschädigung völlig unerheblich (auch wenn es sich um eine "medizinische Rarität" handelt / der Täter darf ja schließlich nicht mit einem gesunden Opfer rechnen). Und wenn ich jemandem, der regungslos auf dem Boden liegt, mit beschuhtem Fuß gegen den Kopf trete, muss ich doch damit rechnen, dass das tötlich sein kann, auch wenn dabei kein Schädelbruch entsteht. Kann mir jemand erklären, warum man nun angeblich nicht mehr sicher auf einen Tötungsvorsatz schließen kann? Weil der Tritt nicht kräfig genug war?
Hemmschwellentheorie... Außerdem reicht es gerade nicht aus, dass ich "damit rechne, dass es tödlich sein kann", ich brauch für den Vorsatz auch immer ein voluntatives Element. Und wenn die Verletzungen nun mal so sind, dass ich nur sehr leicht getreten habe (oder es gar nur angetäuscht habe), dann kann kaum von einem Tötungsvorsatz ausgegangen werden.

Würde man die Vorsatzschwelle für ein Tötungsdelikt so gering ansetzen wie ihr, dann wäre für die Körperverletzung mit Todesfolge gar kein Raum mehr. Die Körperverletzung mit Todesfolge ist hier schon genau der richtige Straftatbestand. Der wollte ihn mal so richtig schön verprügeln und durch unglückliche Umstände ist er gestorben. Wir reden hier übrigens von einem Strafrahmen von 3 bis 15 Jahren. Es ist ja nun nicht so, dass der Täter nen Verdienstorden bekommt, weil er nicht kräftig genug zugetreten hat. Die Mindeststrafe sinkt lediglich von 5 auf 3 Jahre.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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