Ja, wenn denn der nach Erwachsenenstrafrecht eröffnete Strafrahmen tatsächlich ausgeschöpft würde... Im Übrigen mag man das ja so sehen, aber das kann man wirklich auch etwas weniger zynisch ausdrücken ("mal so richtig schön verprügeln").Ara hat geschrieben:Würde man die Vorsatzschwelle für ein Tötungsdelikt so gering ansetzen wie ihr, dann wäre für die Körperverletzung mit Todesfolge gar kein Raum mehr. Die Körperverletzung mit Todesfolge ist hier schon genau der richtige Straftatbestand. Der wollte ihn mal so richtig schön verprügeln und durch unglückliche Umstände ist er gestorben. Wir reden hier übrigens von einem Strafrahmen von 3 bis 15 Jahren. Es ist ja nun nicht so, dass der Täter nen Verdienstorden bekommt, weil er nicht kräftig genug zugetreten hat. Die Mindeststrafe sinkt lediglich von 5 auf 3 Jahre.
Darüber hinaus bliebe für die Körperverletzung mit Todesfolge natürlich auch dann noch Raum, wenn man in den schon sehr speziell gelagerten Kopftreter-Fällen angesichts der Gefährlichkeit von Tritten gegen den Kopf regelmäßig von Tötungsvorsatz ausgehen würde (was ich persönlich ebenfalls für richtig halten würde). Dazu schon 2009 die FAZ/FAS in Bezug auf eine juristische Dissertation zu diesem Thema:
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft ... 24226.html
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/j ... 26019.html