Kettenanstiftung

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Alexsic2502
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Kettenanstiftung

Beitrag von Alexsic2502 »

Hallo,

ich bin gerade dabei die Kettenanstiftung zu pauken und habe dazu einen kleinen Übungsfall der mir allerdings Schwierigkeiten bereitet.

F hat keine Lust mehr auf ihren Ehemann M, will die Lebensversicherung kassieren. Sie bittet ihren Sohn S einen Killer zu beauftragen den M zu töten. S macht das widerstrebend seiner Mutter zuliebe. S findet K der für 10.000€ den M töten will ( er tut nur so eigentlich will er ihn zu keiner Zeit töten und tötet ihn auch nicht). K bittet um eine Anzahlung von 2000 €, die der S sofort zahlt.

bei der F würde ich mit 211, 212, 26 anfangen, (-) keine Hauptat
211, 212, 22, 26 (-) kein unmittelbares Ansetzen
211, 212, 30 I (i.V.m 12 I)

wie prüft man aber den S? Als Beihilfe? Teilnehmer? Oder prüft man bei ihm einfach eine versuchte Anstiftung?

Kann mir das vielleicht jemand erklären oder ein Lehrbuch empfehlen? Hat zufällig jemand einen ausformulierten Fall oder eine Lösungsskizze zum Thema Kettenanstiftung oder versuchte Anstiftung?

Liebe Grüße
Tobias__21
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Re: Kettenanstiftung

Beitrag von Tobias__21 »

§ 28 StGB mal außen vor gelassen (da werden nämlich auch noch ein paar Problemchen liegen ;)):

Die Kettenanstiftung ist Anstiftung zur Haupttat. Insoweit dürfte hier bei beiden eine versuchte Anstiftung rauskommen. Eine "Beihilfe zur Anstiftung" wäre wohl nur als Beihilfe zur Haupttat denkbar..... Hmmm, Hausarbeit? :D
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Alexsic2502
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Re: Kettenanstiftung

Beitrag von Alexsic2502 »

Das mit 28 ist mir klar, dass das kein Zuckerschlecken ist :) vor allem da HL und Rspr. unterschiedlich argumentieren.

Ich hab diesen Fall in einem anderen Forum gefunden, es war wohl Teil einer HA von 2012, an welcher Uni weiß ich leider nicht. Und bin auf das Phänomen "Kettenanstiftung" gestoßen von dem ich bisher noch nie gehört hatte :( daher versuche ich jetzt diesen Fall grob zu lösen, denn die Suche nach anderen Fällen der versuchten Anstiftung mit Kettenanstiftung habe ich bisher noch nicht gefunden.



In meiner meiner Hausarbeit ging es Gott sei dank "nur" um Verkehrsdelikte, Brandstiftung, KV und fahrlässige Tötung :)
Tobias__21
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Re: Kettenanstiftung

Beitrag von Tobias__21 »

Die Kettenanstiftung ist auch nicht wirklich ein Problem. Jedes Glied in der Kette (das können auch mehr als zwei Personen sein) ist als Anstifter zu bestrafen (natürlich nur sofern auch die Vrs. des § 26 vorliegen), da der erste Anstifter in der Kette nicht direkt auf den Haupttäter einwirken muss.

Habe gerade mal im Kühl nachgeschlagen, der verweist auf: JuS 1996, 23, 25 ; Jura 1997, 358, 364f. und BGHSt 6, 359 (da geht es wohl um die Anzahl der Glieder in der Anstifterkette). Vielleicht hilft Dir das ja weiter, wenn Du da nochmal vertieft nachfassen musst. Die Auflage vom Kühl ist allerdings schon etwas älter, kann sein dass es da neuere Literatur dazu gibt, die Du auch über die einschlägigen Datenbanken bekommst.

EDIT:

Ob die jetzt in dieser alten HA noch etwas dazu hören wollten, ob eine Beihilfe des S zur (versuchten) Anstiftung der F in Betracht kommt, keine Ahnung :D (P: Hier keine vollendete Haupttat, nicht mal eine versuchte Haupttat -> Beihilfe zum Versuch der Haupttat scheidet dann wohl aus; eine versuchte Beihilfe gibt es schon gar nicht, also wird man mE so oder so bei § 30 I landen)
Zuletzt geändert von Tobias__21 am Freitag 26. August 2016, 14:34, insgesamt 3-mal geändert.
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Alexsic2502
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Re: Kettenanstiftung

Beitrag von Alexsic2502 »

Okay, das lese ich gleich mal nach :)

danke :D
OJ1988
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Re: Kettenanstiftung

Beitrag von OJ1988 »

Die Kettenanstiftung als Rechtsfigur kann man sehr wohl problematisieren. Einen guten Überblick dazu bietet ein Aufsatz in der Jura 2011, 499 ff.
Alexsic2502
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Re: Kettenanstiftung

Beitrag von Alexsic2502 »

ich hab inzwischen dank eurer Hilfe und den Verweisen auf entsprechende Aufsätze und Entscheidungen das Konzept der Kettenanstiftung begriffen :D

Auch die Kombination mit der versuchten Anstiftung zur Anstiftung bzw der Anstiftung zur versuchten Anstiftung !!!

Ich frage mich allerdings inzwischen wo ich das Problem mit den fehlenden Mordmerkmalen des Sohnes prüfen müsste?!

Außerdem hab ich mich gefragt wie ich das mit dem Aufbau logisch am besten machen müsste. Normalerweise ja immer der Tatnächste zuerst, im vorliegenden Fall K dann S und zuletzt die F. Wie würde ich das dann mit den fehlenden Mordmerkmalen des S erwähnen (Stichwort Meinungsstreit h.L und Rspr.) können ohne vorher die F erwähnt zu haben?!
Also doch chronologisch?!
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Tibor
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Re: Kettenanstiftung

Beitrag von Tibor »

Dank der Forenhilfe wird es nun auch hoffentlich ein VB in der Hausarbeit; vielleicht aber auch ein ungenügend wegen unerlaubter Hilfe?

Hier übrigens der Sachverhalt: https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/ ... erhalt.pdf

Geschlossen.
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