Folgender Fall:
A transportiert das von B gestohlene Bild zu C. C ist der Käufer, dem B das Bild verkauft hat. A weiß zwar, dass das Bild deliktsich erlangt wurde, aber er selbst übernimmt eben nur den Transport. Er macht sich strafbar wegen Hehlerei und Begünstigung.
Macht er sich auch strafbar wegen Betrugs? Oder wegen Beihilfe zum Betrug?
Konkurrenz Betrug und Hehlerei
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