Länge eine Wohnmobils/Parken

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Gelöschter Nutzer

Länge eine Wohnmobils/Parken

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo liebe Foreaner,

ich finde nichts im Netz, darum frage ich hier. Ein Wohnmobil unter 7,5 Tonnen, darf dort parken, wo andere PKW auch parken dürfen, sofern eine Beschilderung der Parkplätze nichts anderes aussagt. Nun ist aber ein Wohnmobil in der Regel auch länger als ein normaler PKW. Gehen wir mal von einem noch recht kleinem Wohnmobil aus, mit einer Länge von 5,99m. Diese Wagenlänge überschreitet in der Regel die Parkflächenbegrenzungen. Wie weit darf so ein Fahrzeug überstehen? Darf es das überhaupt? Ist bei einer Entscheidung relevant ob das Auto bei Parkboxen auf eine Strasse hinausreicht oder einen Gehweg oder aber bei Parkbuchten mit Markierung auf den anderen Parkplatz hinausreicht und wenn das der Fall wäre, würde dann durch das Lösen zweier Parktickets ein evtl. Problem gelöst? Gib es Quellen, in der Regelungen diesbezüglich zu finden wären?

Ich weiß, es sind sehr viele Fragen aber ich hoffe, mir kann hier geholfen werden, diese alle zu beantworten oder selbst Antworten zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Feli
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Tibor
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Re: Länge eine Wohnmobils/Parken

Beitrag von Tibor »

Wow, der zweite Beitrag nach über 10 Jahren und gleich wieder der Versuch Rechtsberatung zu erschnorren. Grandios, aber geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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