Konkurrenzen / Anstifter und eigene Tat

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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fcsp1910
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Konkurrenzen / Anstifter und eigene Tat

Beitrag von fcsp1910 »

Hallo,

ich hätte eine Frage zu den Konkurrenzen (falls die im folgenden Fall betroffen sein sollten):
A versucht einen Totschlag an C durch Unterlassen, ist also Täter. A lässt den C liegen und trifft anschließend auf B, der den C eigentlich retten will, überzeugt ihn jedoch dies nicht zu tun. A stiftet B also an. B hat keinerlei Werkzeugqualität, daher ist mMn mittelbare Täterschaft auszuschließen.

Wie ist das Verhältnis vom eigenen Delikt des A zur Anstiftung des A? Tritt die Anstiftung hinter die eigene Tat zurück? Schließlich vollbringt A eine eigene Tat als Alleintäter und stiftet B zu einer eigenen Tat an. Hat das was miteinander zu tun?
Das Thema Konkurrenzen wurde bei uns im letzten Semester in der letzten Vorlesung in 20 Minuten behandelt...

Danke im Voraus!
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