Hallo,
ich hätte eine Frage zu den Konkurrenzen (falls die im folgenden Fall betroffen sein sollten):
A versucht einen Totschlag an C durch Unterlassen, ist also Täter. A lässt den C liegen und trifft anschließend auf B, der den C eigentlich retten will, überzeugt ihn jedoch dies nicht zu tun. A stiftet B also an. B hat keinerlei Werkzeugqualität, daher ist mMn mittelbare Täterschaft auszuschließen.
Wie ist das Verhältnis vom eigenen Delikt des A zur Anstiftung des A? Tritt die Anstiftung hinter die eigene Tat zurück? Schließlich vollbringt A eine eigene Tat als Alleintäter und stiftet B zu einer eigenen Tat an. Hat das was miteinander zu tun?
Das Thema Konkurrenzen wurde bei uns im letzten Semester in der letzten Vorlesung in 20 Minuten behandelt...
Danke im Voraus!
Konkurrenzen / Anstifter und eigene Tat
Moderator: Verwaltung
-
- Newbie
- Beiträge: 4
- Registriert: Samstag 23. Juli 2016, 14:53