Gemeinsame Durchfuhr von BTM; Aufteilung der Tatbeiträge

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Rookieoftheyear
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Gemeinsame Durchfuhr von BTM; Aufteilung der Tatbeiträge

Beitrag von Rookieoftheyear »

Hallo,
Ich suche nach Urteilen/aufsätzen zu dem Fall, dass zwei Personen gemeinsam Drogen aus dem Ausland nach/durch Deutschland bringen (Person A: 50g Kokain; Person B: 200g Kokain) und nun die jeweils eingeführte Menge pro Person behandelt wird.
Sodass also keine mittäterschaftliche Einfuhr/Durchfuhr von insgesamt 250g vorliegt, sondern eine Einfuhr durch Person A von 50g und von Person B von 200g.
Oder sind solche Fälle so nicht zu lösen und es ist immer von einer mittäterschaftlichen Einfuhr von 250g durch Person A und B auszugehen?
Kasimir
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Re: Gemeinsame Durchfuhr von BTM; Aufteilung der Tatbeiträge

Beitrag von Kasimir »

Rookieoftheyear hat geschrieben:Hallo,
Ich suche nach Urteilen/aufsätzen zu dem Fall, dass zwei Personen gemeinsam Drogen aus dem Ausland nach/durch Deutschland bringen (Person A: 50g Kokain; Person B: 200g Kokain) und nun die jeweils eingeführte Menge pro Person behandelt wird.
Sodass also keine mittäterschaftliche Einfuhr/Durchfuhr von insgesamt 250g vorliegt, sondern eine Einfuhr durch Person A von 50g und von Person B von 200g.
Oder sind solche Fälle so nicht zu lösen und es ist immer von einer mittäterschaftlichen Einfuhr von 250g durch Person A und B auszugehen?
Finde den Fehler. Das ist doch ein normales AT-Problem und es wird letztlich auf den Fall ankommen. Liegt ein gemeinsamer Tatplan vor etc.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
Rookieoftheyear
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Re: Gemeinsame Durchfuhr von BTM; Aufteilung der Tatbeiträge

Beitrag von Rookieoftheyear »

Kasimir hat geschrieben:
Rookieoftheyear hat geschrieben:Hallo,
Ich suche nach Urteilen/aufsätzen zu dem Fall, dass zwei Personen gemeinsam Drogen aus dem Ausland nach/durch Deutschland bringen (Person A: 50g Kokain; Person B: 200g Kokain) und nun die jeweils eingeführte Menge pro Person behandelt wird.
Sodass also keine mittäterschaftliche Einfuhr/Durchfuhr von insgesamt 250g vorliegt, sondern eine Einfuhr durch Person A von 50g und von Person B von 200g.
Oder sind solche Fälle so nicht zu lösen und es ist immer von einer mittäterschaftlichen Einfuhr von 250g durch Person A und B auszugehen?
Finde den Fehler. Das ist doch ein normales AT-Problem und es wird letztlich auf den Fall ankommen. Liegt ein gemeinsamer Tatplan vor etc.
Ich weiß selber, dass wenn gemeinsamer Tatplan und gemeinsame Tatausführung vorliegen, mittäterschaftliches Handeln bejaht werden muss. Mir geht es eher darum (aus anwaltlicher Sicht), ob man es so konstruieren kann, dass eine Mittäterschaft "umgangen" werden kann, sodass Person A (die vertreten wird) nur für ihre 50g verurteilt werden kann.
Ist wahrscheinlich aber nicht möglich.
Kasimir
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Re: Gemeinsame Durchfuhr von BTM; Aufteilung der Tatbeiträge

Beitrag von Kasimir »

Rookieoftheyear hat geschrieben:
Kasimir hat geschrieben:
Rookieoftheyear hat geschrieben:Hallo,
Ich suche nach Urteilen/aufsätzen zu dem Fall, dass zwei Personen gemeinsam Drogen aus dem Ausland nach/durch Deutschland bringen (Person A: 50g Kokain; Person B: 200g Kokain) und nun die jeweils eingeführte Menge pro Person behandelt wird.
Sodass also keine mittäterschaftliche Einfuhr/Durchfuhr von insgesamt 250g vorliegt, sondern eine Einfuhr durch Person A von 50g und von Person B von 200g.
Oder sind solche Fälle so nicht zu lösen und es ist immer von einer mittäterschaftlichen Einfuhr von 250g durch Person A und B auszugehen?
Finde den Fehler. Das ist doch ein normales AT-Problem und es wird letztlich auf den Fall ankommen. Liegt ein gemeinsamer Tatplan vor etc.
Ich weiß selber, dass wenn gemeinsamer Tatplan und gemeinsame Tatausführung vorliegen, mittäterschaftliches Handeln bejaht werden muss. Mir geht es eher darum (aus anwaltlicher Sicht), ob man es so konstruieren kann, dass eine Mittäterschaft "umgangen" werden kann, sodass Person A (die vertreten wird) nur für ihre 50g verurteilt werden kann.
Ist wahrscheinlich aber nicht möglich.
Man darf als Anwalt nicht lügen und daher auch nicht irgendetwas konstruieren.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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