Hallo,
Ich suche nach Urteilen/aufsätzen zu dem Fall, dass zwei Personen gemeinsam Drogen aus dem Ausland nach/durch Deutschland bringen (Person A: 50g Kokain; Person B: 200g Kokain) und nun die jeweils eingeführte Menge pro Person behandelt wird.
Sodass also keine mittäterschaftliche Einfuhr/Durchfuhr von insgesamt 250g vorliegt, sondern eine Einfuhr durch Person A von 50g und von Person B von 200g.
Oder sind solche Fälle so nicht zu lösen und es ist immer von einer mittäterschaftlichen Einfuhr von 250g durch Person A und B auszugehen?
Gemeinsame Durchfuhr von BTM; Aufteilung der Tatbeiträge
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Re: Gemeinsame Durchfuhr von BTM; Aufteilung der Tatbeiträge
Finde den Fehler. Das ist doch ein normales AT-Problem und es wird letztlich auf den Fall ankommen. Liegt ein gemeinsamer Tatplan vor etc.Rookieoftheyear hat geschrieben:Hallo,
Ich suche nach Urteilen/aufsätzen zu dem Fall, dass zwei Personen gemeinsam Drogen aus dem Ausland nach/durch Deutschland bringen (Person A: 50g Kokain; Person B: 200g Kokain) und nun die jeweils eingeführte Menge pro Person behandelt wird.
Sodass also keine mittäterschaftliche Einfuhr/Durchfuhr von insgesamt 250g vorliegt, sondern eine Einfuhr durch Person A von 50g und von Person B von 200g.
Oder sind solche Fälle so nicht zu lösen und es ist immer von einer mittäterschaftlichen Einfuhr von 250g durch Person A und B auszugehen?
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: Gemeinsame Durchfuhr von BTM; Aufteilung der Tatbeiträge
Ich weiß selber, dass wenn gemeinsamer Tatplan und gemeinsame Tatausführung vorliegen, mittäterschaftliches Handeln bejaht werden muss. Mir geht es eher darum (aus anwaltlicher Sicht), ob man es so konstruieren kann, dass eine Mittäterschaft "umgangen" werden kann, sodass Person A (die vertreten wird) nur für ihre 50g verurteilt werden kann.Kasimir hat geschrieben:Finde den Fehler. Das ist doch ein normales AT-Problem und es wird letztlich auf den Fall ankommen. Liegt ein gemeinsamer Tatplan vor etc.Rookieoftheyear hat geschrieben:Hallo,
Ich suche nach Urteilen/aufsätzen zu dem Fall, dass zwei Personen gemeinsam Drogen aus dem Ausland nach/durch Deutschland bringen (Person A: 50g Kokain; Person B: 200g Kokain) und nun die jeweils eingeführte Menge pro Person behandelt wird.
Sodass also keine mittäterschaftliche Einfuhr/Durchfuhr von insgesamt 250g vorliegt, sondern eine Einfuhr durch Person A von 50g und von Person B von 200g.
Oder sind solche Fälle so nicht zu lösen und es ist immer von einer mittäterschaftlichen Einfuhr von 250g durch Person A und B auszugehen?
Ist wahrscheinlich aber nicht möglich.
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Re: Gemeinsame Durchfuhr von BTM; Aufteilung der Tatbeiträge
Man darf als Anwalt nicht lügen und daher auch nicht irgendetwas konstruieren.Rookieoftheyear hat geschrieben:Ich weiß selber, dass wenn gemeinsamer Tatplan und gemeinsame Tatausführung vorliegen, mittäterschaftliches Handeln bejaht werden muss. Mir geht es eher darum (aus anwaltlicher Sicht), ob man es so konstruieren kann, dass eine Mittäterschaft "umgangen" werden kann, sodass Person A (die vertreten wird) nur für ihre 50g verurteilt werden kann.Kasimir hat geschrieben:Finde den Fehler. Das ist doch ein normales AT-Problem und es wird letztlich auf den Fall ankommen. Liegt ein gemeinsamer Tatplan vor etc.Rookieoftheyear hat geschrieben:Hallo,
Ich suche nach Urteilen/aufsätzen zu dem Fall, dass zwei Personen gemeinsam Drogen aus dem Ausland nach/durch Deutschland bringen (Person A: 50g Kokain; Person B: 200g Kokain) und nun die jeweils eingeführte Menge pro Person behandelt wird.
Sodass also keine mittäterschaftliche Einfuhr/Durchfuhr von insgesamt 250g vorliegt, sondern eine Einfuhr durch Person A von 50g und von Person B von 200g.
Oder sind solche Fälle so nicht zu lösen und es ist immer von einer mittäterschaftlichen Einfuhr von 250g durch Person A und B auszugehen?
Ist wahrscheinlich aber nicht möglich.
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