Ist dieser "kein Strafzettel" eine Beleidgung?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Gelöschter Nutzer

Ist dieser "kein Strafzettel" eine Beleidgung?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kurz und bündig:
Herr A bemerkt ein falsch geparktes Kraftfahrzeug und bringt diesen selbstangefertigten Strafzettel an der Windschutzscheibe an.

Begeht Herr A dabei eine Straftat?
Honigkuchenpferd
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Re: Ist dieser "kein Strafzettel" eine Beleidgung?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Eigene Überlegungen?
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Gelöschter Nutzer

Re: Ist dieser "kein Strafzettel" eine Beleidgung?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Naja, ich würde tendenziell "ja" sagen.

Wobei ja der Adressat nicht eindeutig geklärt ist. Vielleicht meint Herr A ja das Auto. Insbesondere der letzte Satz lässt ja diesen Schluss zu. "Ich scheisse Ihnen auf die Motorhaube." steht dort und nicht "Ich scheisse auf die Motorhaube Ihres Autos."

Sind generell Verwünschungen als Beleidigung anzusehen?
Mimis
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Re: Ist dieser "kein Strafzettel" eine Beleidgung?

Beitrag von Mimis »

Dafür ist der Adressat des roten Hinweises oben auf der Seite - wie vermutlich auch schon 2012 und 2013 - relativ eindeutig [-X
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famulus
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Re: Ist dieser "kein Strafzettel" eine Beleidgung?

Beitrag von famulus »

andres02 hat geschrieben: Wobei ja der Adressat nicht eindeutig geklärt ist. Vielleicht meint Herr A ja das Auto. Insbesondere der letzte Satz lässt ja diesen Schluss zu. "Ich scheisse Ihnen auf die Motorhaube." steht dort und nicht "Ich scheisse auf die Motorhaube Ihres Autos."
=D>
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Ara
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Re: Ist dieser "kein Strafzettel" eine Beleidgung?

Beitrag von Ara »

Keine Beleidigung, sondern schlicht nur lustig!
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
StudiVader315226
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Re: Ist dieser "kein Strafzettel" eine Beleidgung?

Beitrag von StudiVader315226 »

Ich würde sagen:

Ja, strafbar. Und zwar nicht die Sache mit dem Motorschaden (obwohl man da auch eine Nötigung hineinlesen könnte?), sondern der erste Teil und der dritte:

Der erste Teil bezichtigt den Adressaten ja des "idiotischen, egoistischen und rücksichtslosen Parkens". Mindestens ein Werturteil, wenn man nicht sogar die Aussage "egoistisches und rücksichtslos" als beweisbar durchgehen lassen will... Also entweder §185 oder §186.

Und der letzte Teil kann als Beleidigung - und durchaus auch mal als Nötigung - verstanden werden.

Also: A begeht eine Straftat.
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