Hallo,
Ich habe eine Frage zu folgender Fallkonstellation: A fährt B auf einer kaum befahrenen Landstraße fahrlässig an. Dieser erleidet innere Blutungen, die unbehandelt zum Tod führen werden, was A erkennt. Außerdem herrschen Minusgrade. A entscheidet sich B sterben zu lassen um der Strafverfolgung zu entgehen. Wider Erwarten, wird B aber trotzdem von einem Dritten gerettet. Davor werden ihm aber noch die Augen von Raben ausgepickt, die in dieser Region als besonders aggressiv und als Aasfresser gelten, was A auch weiß.
Ich möchte in dem Zusammenhang jetzt eine schwere Körperverletzung (wegen den Augen) prüfen. Das Problem ist, dass ich eine vorsätzliche Körperverletzung als Grundtatbestand brauche. Kann man bejahen, dass A zusätzlich zum versuchten Totschlag bzw. Mord auch eine vorsätzliche Körperverletzung durch Unterlassen beging, indem er B liegen ließ? Die Frage läuft mE darauf hinaus ob sich der Vorsatz des A sich auf eine Körperverletzung erstreckt. Es kommt mir nur komisch vor das einfach so anzunehmen, weil der Totschlag ja (offensichtlich) keine qualifizierte Körperverletzung ist.
Erfolgsqualifiziertes Delikt und versuchter Totschlag
Moderator: Verwaltung
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4499
- Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Erfolgsqualifiziertes Delikt und versuchter Totschlag
dicks out for harambe!
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Erfolgsqualifiziertes Delikt und versuchter Totschlag
Tja, Hausarbeitenfälle sind nie einfach!
Geschlossen.
Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."