Packen am Arm

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Froiheit
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Packen am Arm

Beitrag von Froiheit »

Hi Leute,
ich hätte mal eine Frage zu einem Anfängersachverhalt:

Es geht darum, dass der A den schwarzfahrenden B am Arm packt, um ihn nicht vor einer Fahrkartenkontrolle entkommen zu lassen. Der B probiert sich daraufhin durch Tritte zu befreien, woraufhin der A den B zu Boden tritt.

Nun bin ich mir noch immer nicht so sicher wie das Packen des Arms eigentlich zu bewerten ist.
Da von keinen Schmerzen oder ähnlichem berichtet wird scheidet ein KV meine Erachtens bzgl. des Packens am Arm eigentlich aus.

Übrig bleiben würden Nötigung und Freiheitsberaubung.
Bezüglich der Freiheitsberaubung hat das Reichsgericht ja mal festgestellt, dass die Zeit eines "Vaterunser", also vielleicht eine Minute, genügen würde. Allerdings hört sich der geschilderte Sachverhalt meiner Meinung nach ganz nach einer Zeitspanne von Unter einer Minute an.
Also eventuell eine versuchte Freiheitsberaubung in Tateinheit mit einer KV (zu Boden treten)?
Was meint ihr?

Mit freundlichen Grüßen
Froiheit
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