BtMG - hinreichender Tatverdacht?
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BtMG - hinreichender Tatverdacht?
hat sich erledigt. danke.
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Re: BtMG - hinreichender Tatverdacht?
Tatsächlich hat sich eine weitere Frage ergeben, bei der ich um Hilfe ersuche:
Abstrakt:
Läßt sich bei bedingtem Vorsatz eines Mittäters, ohne beweisbare kommunikative Handlung der "Gemeinsame Tatplan" bejahen?
Konkret:
A und B fahren Btm kaufen. A ist Fahrer.
A behauptet, er wusste nichts vom Btm im Pkw. B behauptet es war sein (B) Btm, er hätte A nichts ausdrückliches gesagt, A hätte sich den Zweck der Fahrt aber "denken können".
A hatte als Fahrer laut Rsp. auch jedenfalls Tatherrschaft.
Sonst gibt es nur noch Indizien, die A belasten.
Kann man aufgrund des bedingten Vorsatzes den gemeinsamen Tatplan unterstellen? Die Rsp. ist da ja relativ großzügig.
Bin gespannt auf Ideen.
Abstrakt:
Läßt sich bei bedingtem Vorsatz eines Mittäters, ohne beweisbare kommunikative Handlung der "Gemeinsame Tatplan" bejahen?
Konkret:
A und B fahren Btm kaufen. A ist Fahrer.
A behauptet, er wusste nichts vom Btm im Pkw. B behauptet es war sein (B) Btm, er hätte A nichts ausdrückliches gesagt, A hätte sich den Zweck der Fahrt aber "denken können".
A hatte als Fahrer laut Rsp. auch jedenfalls Tatherrschaft.
Sonst gibt es nur noch Indizien, die A belasten.
Kann man aufgrund des bedingten Vorsatzes den gemeinsamen Tatplan unterstellen? Die Rsp. ist da ja relativ großzügig.
Bin gespannt auf Ideen.
- Tibor
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Re: BtMG - hinreichender Tatverdacht?
Ich bin gespannt, ob der Thread nach einer Antwort dann komplett entstellt ist.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."