kurze Frage hinsichtlich der Konkurrenzen

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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ms1
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kurze Frage hinsichtlich der Konkurrenzen

Beitrag von ms1 »

Hi,

ist folgender Satz so richtig?:
Ein Delikt wird verdrängt, wenn ein Fall der Gesetzeskonkurrenz greift, was im Falle der Handlungseinheit zur Folge hat, dass es im Endergebnis bzw. im Schuldspruch nicht auftaucht. Im Falle der Handlungsmehrheit führt die Gesetzeskonkurrenz hingegen zur Tateinheit (§ 52) der Delikte.

Wenn also Handlungsmehrheit zwischen 2 Delikten herrscht, wobei eines eine mitbestrafte Vor- oder Nachtat darstellt, stehen sie in Tateinheit zueinander. Im Falle der Klammerwirkung und 3 Delikten geschieht selbiges. Richtig?

Danke und Gruß
Max
Swann
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Re: kurze Frage hinsichtlich der Konkurrenzen

Beitrag von Swann »

ms1 hat geschrieben:Hi,

ist folgender Satz so richtig?:
Ein Delikt wird verdrängt, wenn ein Fall der Gesetzeskonkurrenz greift, was im Falle der Handlungseinheit zur Folge hat, dass es im Endergebnis bzw. im Schuldspruch nicht auftaucht. Im Falle der Handlungsmehrheit führt die Gesetzeskonkurrenz hingegen zur Tateinheit (§ 52) der Delikte.

Wenn also Handlungsmehrheit zwischen 2 Delikten herrscht, wobei eines eine mitbestrafte Vor- oder Nachtat darstellt, stehen sie in Tateinheit zueinander. Im Falle der Klammerwirkung und 3 Delikten geschieht selbiges. Richtig?
Nein, das ist nicht richtig. Bei mitbestrafter Vor- oder Nachtat entfällt der zurücktretende Straftatbestand.
ms1
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Re: kurze Frage hinsichtlich der Konkurrenzen

Beitrag von ms1 »

Dankesehr,

selbiges gilt im Falle der Klammerwirkung?
Swann
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Re: kurze Frage hinsichtlich der Konkurrenzen

Beitrag von Swann »

Klammerwirkung ist kein Fall der Gesetzeskonkurrenz, sondern der Tateinheit.
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