Durchsuchung einer Sache
Moderator: Verwaltung
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Durchsuchung einer Sache
Hi, warum bedarf es zur Durchsuchung einer Sache (bspw. Pkw) nach StPO einer richterlichen Anordnung, nach PolG aber nicht? Der Eingriff für den Betroffenen stellt sich doch in beiden Fällen gleich dar.
- Tibor
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Re: Durchsuchung einer Sache
Der Richtervorbehalt ist ja auch in der StPO auch dann beschränkt, wenn Gefahr im Verzug ist. Dann darf die Executive auch erstmal machen, genauso wie im Ordnungsrecht, wo eben grds nur gemacht werden darf, wenn eine Gefahr besteht.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."