Vorladung als Zeugin

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Vorladung als Zeugin

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo zusammen!
Ich möchte auf diesem Wege um Informationen bitten. Ich habe bzgl. des Themengebietes keinerlei Erfahrungswerte und ein erhebliches Problem. Auskünfte beim entsprechenden Sachbearbeiter haben mir nicht wirklich weitergeholfen.
Zur Sache: ich habe eine schriftliche Vorladung als Zeugin erhalten. U.a. geht es um Betrug laut Schreiben. In diesem Jahr habe ich eine Anzeige wegen Betruges nach anwaltlicher Beratung bei der Polizei erstattet. Dies war im April. Die zuständige Dame sagte mir: " da wird nichts draus" und einige Wochen später habe ich mich erneut erkundigt. "Der Fall sei aufgehoben." hieß es dann. Nun das Schreiben aus dem hervorgeht, im Februar 2017 eine Aussage machen zu müssen.
Die Situation aus der heraus ich die Anzeige erstattet habe, war und ist immer noch emotional extrem belastend für mich und ich bin darüber krank geworden. Ich bin seither in Behandlung, nach dem Schreiben geht es mir nun wieder erheblich schlechter. Meine Frage lautet: muss ich der Person leibhaftig gegenüber treten? Kann mein Ehemann anstelle meiner Person zum Termin gehen? ( Er hat alles live miterlebt und kennt daher alle Fakten )
Ich hoffe ich habe hier keine Fehler gemacht und etwas geschrieben was nicht rechtens ist....
Ich bitte um Antworten und sage schon jetzt Danke! an diejenigen die das hier gelesen haben.
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[enigma]
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Re: Vorladung als Zeugin

Beitrag von [enigma] »

Informiere dich mal, ob es beim zuständigen Gericht eine Zeugenhilfe gibt, die kümmert sich um solche Fälle.
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Gelöschter Nutzer

Re: Vorladung als Zeugin

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Danke für die Antwort! Ich habe bereits diesbezüglich angerufen und um Auskunft gebeten. Dort sagte man mir:" es wäre die Pflicht des Bürgers zu erscheinen. " Ich war daraufhin sprachlos....
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Zippocat
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Re: Vorladung als Zeugin

Beitrag von Zippocat »

Die von [enigma] angesprochene Zeugenhilfe (teilweise auch "Opferhilfe") dient dazu, Zeugen, denen es ähnlich geht wie dir, am Tag der Vernehmung zur Seite zu stehen, vor der Vernehmung mit ihnen gemeinsam an einem anderen Ort als direkt vor dem Saal zu warten, sie in den Saal zu begleiten und auch bei der Vernehmung, soweit gewünscht, an Ihrer Seite zu bleiben.

Grundsätzlich wirst Du aber um deine Vernehmung als Zeugin nicht herumkommen. Es ist die Aufgabe des Gerichts, den Sachverhalt, der dem Angeklagten vorgeworfen wird, zu erforschen, und dazu gehört auch die Vernehmung der möglichen Opfer. Mach dir klar, dass es für eine Verurteilung auf dich und deine Angaben ankommen kann. Du hast als Zeugin eine wichtige Aufgabe. Daher wird man nicht auf dich verzichten können.

"Gegenübertreten" muss du aber regelmäßig niemandem; der Angeklagte sitzt üblicherweise einige Meter von dir entfernt. Deine Vernehmung wird vom Vorsitzenden geleitet, der auch damit beginnt, dir Fragen zu stellen. Es gibt auch kein Kreuzverhör, sondern der Vorsitzende des Gerichts, der Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Rechtsanwalt des Angeklagten, also der Verteidiger, stellen dir nacheinander ihre Fragen. Häufig kommen nach dem Vorsitzenden nur noch wenige Fragen. Fragen eines Angeklagten an einen Zeugen sind sehr selten.

In echten Ausnahmefällen kann der Angeklagte auch für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen aus der Raum geführt werden. Dies ist aber ein starker Eingriff, und passiert nur selten.

Versuch mal, die/den zuständigen Richter/in zu erreichen und deine Probleme zu schildern.
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[enigma]
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Re: Vorladung als Zeugin

Beitrag von [enigma] »

Wie Zippocat schon geschrieben hat, wirst du nicht umhin kommen, dort zu erscheinen. Die Vernehmung als Zeuge ist aber nicht so schlimm oder furchterregend wie man sich das vielleicht vorstellt, wenn man das noch nie erlebt hat.

Eine Möglichkeit wäre es zum Beispiel, dass du dir einfach mal ne Strafverhandlung anschaust. Die sind in der Regel öffentlich, da kannst du dich einfach reinsetzen. Dann siehst du, wie normal und unspektakulär es da zugeht.
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Urs Blank
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Re: Vorladung als Zeugin

Beitrag von Urs Blank »

Über die schon erwähnte gerichtliche "Zeugenhilfe" (bisweilen heißt es auch: Zeugenbetreuung) hinaus hast du das Recht, dass dich ein Rechtsanwalt begleitet und bei der Vernehmung anwesend ist, der so genannte Zeugenbeistand (§ 68b Strafprozessordnung). Er kann dich auch rechtlich beraten, z. B. zur Frage, ob dir Auskunfts- oder Zeugnisverweigerungsrechte zustehen. In bestimmten Fällen hat er auch das Recht, in die Gerichtsakten Einsicht zu nehmen. Um einen geeigneten Anwalt zu finden, der sich mit Opferrechten auskennt, könntest du dich an den Weißen Ring e. V. wenden, der in den meisten größeren Städten vertreten ist, aber auch telefonisch und online berät.
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