Gefährliche Körperverletzung: Geldstrafe möglich?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Antworten
Sebast1an
Power User
Power User
Beiträge: 662
Registriert: Sonntag 5. August 2012, 19:37
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Gefährliche Körperverletzung: Geldstrafe möglich?

Beitrag von Sebast1an »

§ 224 Abs. 1 StGB hat - im nicht minder schweren Fall - eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten zur Folge.

Wenn ich § 47 Abs. 2 StGB nun richtig verstehe, ist in aber auch bei mindestens 6 Monaten eine Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen (6x 30) möglich, sofern eine Freiheitsstrafe nicht unerlässlich ist. Art. 12 EGStGB ist nicht anwendbar, weil § 224 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe mit Mindestmaß androht.

Ich lese nach ein wenig Googlen allerdings dauernd, dass § 47 Abs. 2 StGB nur bei einer Freiheitsstrafe von unter 6 Monaten anwendbar ist. Das widerspricht aber doch dem Wortlaut? :-k
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
Eagnai
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4196
Registriert: Freitag 6. April 2007, 19:12

Re: Gefährliche Körperverletzung: Geldstrafe möglich?

Beitrag von Eagnai »

Nein, das widerspricht nicht dem Wortlaut, sondern entspricht ihm.

§ 47 Abs. 2 lautet ja

"Droht das Gesetz keine Geldstrafe an und kommt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder darüber nicht in Betracht, so verhängt das Gericht eine Geldstrafe"

Bei einer gefährlichen Körperverletzung mit ihrer Mindeststrafandrohung von sechs Monaten kommt ja aber gerade nur eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder darüber in Betracht.

Zu einer Geldstrafe bei einer gefährlichen Körperverletzung kommt man daher nur, wenn ein minder schwerer Fall vorliegt oder sonst eine Strafrahmenverschiebung zur Anwendung kommt.
Antworten