Hallo Leute,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Vorab, ich studiere kein Jura oder sonstiges.
Ich fange einfach mal an. Es geht ums Geldwäschegesetz. Ich hoffe ihr könnt mir Tipps zu dem kommenden Sachverlauf geben.
Es handelt sich um die Person A und Person B.
A begeht einen Diebstahl und erbeutet eine Geldbörse mit zwei 50€ und zwei 20€-Scheinen drin.
Diese Geldbörse, mit den 140€ drin, gibt er seiner Freundin (Person B).
Macht sich B der Geldwäsche strafbar?
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A lässt von dem Geld ein Portrait malen bei einem Maler, dieses Portrait schenkt er seiner Freundin (Person B).
Macht sie sich in dem Fall der Geldwäsche strafbar?
--> Ich weiß, dass das Bild als Ersatz angesehen wird. Sowie, dass der Maler sich nicht strafbar macht.
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A zahlt das auf sein Sparkonto ein, wo schon ein Guthaben von 500€ drauf ist. Was passiert mit dem Geld?
Ich wäre für Eure Hilfe echt dankbar
Geldwäschegesetz Fragen
Moderator: Verwaltung
- Baron
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Re: Geldwäschegesetz Fragen
Was sind denn Deine eigenen Gedanken, welche Strafbarkeit hier in Frage kommen könnte?
- Vorkriegsjugend
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Re: Geldwäschegesetz Fragen
Und in welchem Zusammenhang möchtest du das wissen?
Re: Geldwäschegesetz Fragen
Also mein Gedanke dazu ist, das sie sich in beiden Teilen nicht strafbar macht, weil sie nicht vorsätzlich gehandelt hat.
Zu der ersten Frage, wo sie die Geldbörse sammt Inhalt von A bekommt, müsste sie vielleicht hinterfragen woher die Geldbörse stammt. Vielleicht sind da noch ausweispapiere drin.
Zu der 2. Frage denke ich , dass sie sich nicht strafbar macht.
Zu der ersten Frage, wo sie die Geldbörse sammt Inhalt von A bekommt, müsste sie vielleicht hinterfragen woher die Geldbörse stammt. Vielleicht sind da noch ausweispapiere drin.
Zu der 2. Frage denke ich , dass sie sich nicht strafbar macht.
- Vorkriegsjugend
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Re: Geldwäschegesetz Fragen
Dann ist ja alles gut. Freut mich für B!
- thh
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Re: Geldwäschegesetz Fragen
§ 261 Abs. 5 StGB?HB_2016 hat geschrieben:Also mein Gedanke dazu ist, das sie sich in beiden Teilen nicht strafbar macht, weil sie nicht vorsätzlich gehandelt hat.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: Geldwäschegesetz Fragen
thh hat geschrieben:§ 261 Abs. 5 StGB?HB_2016 hat geschrieben:Also mein Gedanke dazu ist, das sie sich in beiden Teilen nicht strafbar macht, weil sie nicht vorsätzlich gehandelt hat.
Wurde sinnig sein und zur ersten Frage passen. Danke