Geldwäschegesetz Fragen

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Geldwäschegesetz Fragen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Leute,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Vorab, ich studiere kein Jura oder sonstiges.


Ich fange einfach mal an. Es geht ums Geldwäschegesetz. Ich hoffe ihr könnt mir Tipps zu dem kommenden Sachverlauf geben.


Es handelt sich um die Person A und Person B.
A begeht einen Diebstahl und erbeutet eine Geldbörse mit zwei 50€ und zwei 20€-Scheinen drin.
Diese Geldbörse, mit den 140€ drin, gibt er seiner Freundin (Person B).
Macht sich B der Geldwäsche strafbar?

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A lässt von dem Geld ein Portrait malen bei einem Maler, dieses Portrait schenkt er seiner Freundin (Person B).
Macht sie sich in dem Fall der Geldwäsche strafbar?

--> Ich weiß, dass das Bild als Ersatz angesehen wird. Sowie, dass der Maler sich nicht strafbar macht.


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A zahlt das auf sein Sparkonto ein, wo schon ein Guthaben von 500€ drauf ist. Was passiert mit dem Geld?





Ich wäre für Eure Hilfe echt dankbar :)
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Baron
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Re: Geldwäschegesetz Fragen

Beitrag von Baron »

Was sind denn Deine eigenen Gedanken, welche Strafbarkeit hier in Frage kommen könnte?
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Vorkriegsjugend
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Re: Geldwäschegesetz Fragen

Beitrag von Vorkriegsjugend »

Und in welchem Zusammenhang möchtest du das wissen?
Gelöschter Nutzer

Re: Geldwäschegesetz Fragen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also mein Gedanke dazu ist, das sie sich in beiden Teilen nicht strafbar macht, weil sie nicht vorsätzlich gehandelt hat.

Zu der ersten Frage, wo sie die Geldbörse sammt Inhalt von A bekommt, müsste sie vielleicht hinterfragen woher die Geldbörse stammt. Vielleicht sind da noch ausweispapiere drin.


Zu der 2. Frage denke ich , dass sie sich nicht strafbar macht.
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Vorkriegsjugend
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Re: Geldwäschegesetz Fragen

Beitrag von Vorkriegsjugend »

Dann ist ja alles gut. Freut mich für B!
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thh
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Re: Geldwäschegesetz Fragen

Beitrag von thh »

HB_2016 hat geschrieben:Also mein Gedanke dazu ist, das sie sich in beiden Teilen nicht strafbar macht, weil sie nicht vorsätzlich gehandelt hat.
§ 261 Abs. 5 StGB?
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Gelöschter Nutzer

Re: Geldwäschegesetz Fragen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

thh hat geschrieben:
HB_2016 hat geschrieben:Also mein Gedanke dazu ist, das sie sich in beiden Teilen nicht strafbar macht, weil sie nicht vorsätzlich gehandelt hat.
§ 261 Abs. 5 StGB?

Wurde sinnig sein und zur ersten Frage passen. Danke
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