Kriminologie §§ 212, 211

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Justitian
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Kriminologie §§ 212, 211

Beitrag von Justitian »

Weiß einer von Euch wo ich Fallzahlen zu den vorsätzlichen vollendeten Tötungsdelikten im Hellfeld finde? Die PKS ist in dem Bereich wohl kaum zu gebrauchen da die dort ausgewiesenen Fälle häufig in Fahrlässigkeitsdelikte umgedeutet werden. Ich habe bisher erstaunlich wenig gefunden und wenn dann ist es leider oft mit dem Versuch vermengt.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
OJ1988
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Re: Kriminologie §§ 212, 211

Beitrag von OJ1988 »

Justitian hat geschrieben:Weiß einer von Euch wo ich Fallzahlen zu den vorsätzlichen vollendeten Tötungsdelikten im Hellfeld finde? Die PKS ist in dem Bereich wohl kaum zu gebrauchen da die dort ausgewiesenen Fälle häufig in Fahrlässigkeitsdelikte umgedeutet werden. Ich habe bisher erstaunlich wenig gefunden und wenn dann ist es leider oft mit dem Versuch vermengt.
Wie meinst du das?
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Justitian
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Re: Kriminologie §§ 212, 211

Beitrag von Justitian »

Damit meine ich, dass man im Ermittlungsverfahren beim Tod des Verletzten doch häufig zunächst von einem Tötungsvorsatz ausgeht und auch dementsprechend angeklagt wird und dann im Hauptverfahren mangels nachgewiesenen Tötungsvorsatzes nicht aus §§ 211, 212 StGB verurteilt wird. Bzw. die PKS-Daten werden doch sogar vor der endgültigen Abgabe an die StA erfasst, d.h. die Umdeutung (also z.B. §§ 211, 212 -> § 227) kann auch durch diese erfolgen.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Kriminologie §§ 212, 211

Beitrag von OJ1988 »

Achso, das meinst du.


Dann hilft dir die "Lange Reihen zur Strafverfolgungsstatistik" weiter. Dort werden u.a. auch Verurteilte nach Staftaten geordnet angegeben. Vgl. etwa hier: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/StrafverfolgungVollzug/StrafverfolgungsstatistikfrueheresBundesgebietPDF_5243102.pdf?__blob=publicationFile (Verwaister Link automatisch entfernt) (auf S. 10 werden Mord und Totschlag getrennt gelistet)
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Justitian
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Re: Kriminologie §§ 212, 211

Beitrag von Justitian »

Ah super, genau das habe ich gesucht! Vielen Dank
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Kriminologie §§ 212, 211

Beitrag von Sebast1an »

Obacht bzgl. der Statistik.

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Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
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Re: Kriminologie §§ 212, 211

Beitrag von Ara »

Das Problem der Strafverfolgungsstatistik ist auch, dass sie rein täterbezogen ist.

Daher bedenke, dass Verurteilungszeitpunkte erfasst sind und nicht Tatzeitpunkte.

Je nachdem für was du die Statistik brauchst, kann das zu Problemen führen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Kriminologie §§ 212, 211

Beitrag von OJ1988 »

Jetzt verwirrt den armen Jungen doch nicht!
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Re: Kriminologie §§ 212, 211

Beitrag von thh »

Justitian hat geschrieben:Weiß einer von Euch wo ich Fallzahlen zu den vorsätzlichen vollendeten Tötungsdelikten im Hellfeld finde? Die PKS ist in dem Bereich wohl kaum zu gebrauchen da die dort ausgewiesenen Fälle häufig in Fahrlässigkeitsdelikte umgedeutet werden.
Das wohl sicher nicht; allenfalls mag der Tötungsvorsatz nicht immer erweislich sein. Die PKS hat ohnehin so ihre Macken.

Andererseits darf man nicht übersehen, dass die Strafverfolgungsstatistik eben nur Verurteilungen erfasst - und damit bspw. ungeklärte Taten (oder auch solche, bei denen ein Angeklagter freigesprochen wurde, die also nicht abschließend geklärt wurden) herausfallen.

Insofern wird es von der Fragestellung abhängen, welche Statistik man am besten heranzieht.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Justitian
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Re: Kriminologie §§ 212, 211

Beitrag von Justitian »

Hey, jetzt aber. Mir ist schon klar was eine Verurteilungsstatistik aussagt und was nicht.
Ich wollte schlicht ungefähr das Hellfeld umreißen, um die Zahlen den Schätzungen der Rechtsmedizin bzgl. unentdeckter Tötungsdelikte gegenüberzustellen.
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Re: Kriminologie §§ 212, 211

Beitrag von Eagnai »

Justitian hat geschrieben: Ich wollte schlicht ungefähr das Hellfeld umreißen, um die Zahlen den Schätzungen der Rechtsmedizin bzgl. unentdeckter Tötungsdelikte gegenüberzustellen.
Hm... aber wird der Vergleich dann nicht schief, wenn du im Hellfeld alle Taten herausnimmst, die zwar in der PKS als vorsätzliche Tötungsdelikte auftauchen, letztlich aber mangels sicher nachzuweisenden Tötungsvorsatzes als KV mit Todesfolge/fahrlässige Tötung abgeurteilt wurden?

Denn bei den Taten in deinem Dunkelfeld weiß ja auch niemand, ob die betreffenden Taten, wenn man sie entdeckt hätte, letztlich nicht als KV mit Todesfolge oder fahrlässige Tötung bewertet worden wären.
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Justitian
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Re: Kriminologie §§ 212, 211

Beitrag von Justitian »

Eagnai hat geschrieben: Hm... aber wird der Vergleich dann nicht schief, wenn du im Hellfeld alle Taten herausnimmst, die zwar in der PKS als vorsätzliche Tötungsdelikte auftauchen, letztlich aber mangels sicher nachzuweisenden Tötungsvorsatzes als KV mit Todesfolge/fahrlässige Tötung abgeurteilt wurden?

Denn bei den Taten in deinem Dunkelfeld weiß ja auch niemand, ob die betreffenden Taten, wenn man sie entdeckt hätte, letztlich nicht als KV mit Todesfolge oder fahrlässige Tötung bewertet worden wären.
Ja das habe ich auch gerade überlegt. Ganz konsequent müsste man das wahrscheinlich, andererseits hantiert man dann mit gleich 2 unverlässlichen Größen. Daher dachte ich mir, es sei besser, mit der Verurteilungsstatistik eine verhältnismäßig gute Erhebung zu haben und sich bei den Angaben zum Dunkelfeld vor Augen zu halten, dass diese in mehrfacher Weise mit einem Fragezeichen zu versehen sind.
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