Guten Tag,
nehmen wir mal an Bürger B ist im Besitz eines seit mehreren Jahren abgelaufenen Ausweises. Wie ist die Rechtslage? Kann die ausstellende Behörde Amt A den Ausweis einziehen? Wenn ja, aufgrund welcher Rechtslage? Wie muß die Behörde vorgehen? Danke
Einzug eines amtlichen Ausweises
Moderator: Verwaltung
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16441
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Einzug eines amtlichen Ausweises
Geschlossen. Gründe bekannt.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."