Einzug eines amtlichen Ausweises

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Gelöschter Nutzer

Einzug eines amtlichen Ausweises

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Guten Tag,
nehmen wir mal an Bürger B ist im Besitz eines seit mehreren Jahren abgelaufenen Ausweises. Wie ist die Rechtslage? Kann die ausstellende Behörde Amt A den Ausweis einziehen? Wenn ja, aufgrund welcher Rechtslage? Wie muß die Behörde vorgehen? Danke
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Tibor
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Re: Einzug eines amtlichen Ausweises

Beitrag von Tibor »

Geschlossen. Gründe bekannt.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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