Ermittlungsverfahren wegn Bestellung Amphetamin via Internet

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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vike
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Ermittlungsverfahren wegn Bestellung Amphetamin via Internet

Beitrag von vike »

Hallo,

Ich hoffe mir kann diesbezüglich jemand einen guten Rat geben.

Zum Fall:

Person A hat eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei bekommen.
Wegen eines Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gg. Das BtmG
(Bestellung Amphetamin via Internet)

Person A hat aber niemals Btm oder sonstiges im Internet bestellt.

Das einzige erklärbare für Person A ist:

Person A hat eine Zeit lang bei seiner Freundin gewohnt hat.
(um Umstand von den Drogenszene zu bekommen)

In der Zeit hat Person A,
Zwei zeitweise drei "Freunde" die keinen festen Wohnsitz hatten,
bei sich wohnen lassen.

Keiner dieser Personen gibt zu irgendwas damit zu tun zu haben.

Meine Fragen :


1. Ist Person A der Schuldige da er der Eigentümer ist????​
Die anderen 2 oder 3 Personen würden bei der Polizei bestätigen das die in der Zeit bei Person A gewohnt haben und die Freundin würde bestätigen das Person A in der Zeit bei ihr gewohnt habe.


2. Kann Person A deswegen verurteilt werden, obwohl hier auch noch wo möglich 3 andere mögliche Täter in Betracht kommen würden???
Alle bestreiten jedoch davon irgendwas gewusst oder zu tun zu haben.​

Können deswegen dann gleich alle oder nur der Eigentümer, verurteilt werden ????

Obwohl nicht mal zweifelsfrei bewiesen werden kann wer eigentlich dafür verantwortlich ist???
Eigentlich können die ja nicht jemand bestrafen ohne genau zu wissen ob derjenige wirklich schuldig ist???

* Liege ich damit falsch???

Vielen Dank für eure Hilfe.

MFG
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Tibor
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Re: Ermittlungsverfahren wegn Bestellung Amphetamin via Inte

Beitrag von Tibor »

Zumindest bist du hier im Forum falsch, such dir (Hallo A!) einen Strafverteidiger.

Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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