Hilfsbeweisantrag im Plädoyer
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Hilfsbeweisantrag im Plädoyer
Verteidiger stellt im Rahmen seines Plädoyers einen Hilfsbeweisantrag zwecks Einholung eines Sachverständigengutachtens. Ds Gericht gibt dem Hilfsbeweisantrag statt und unterbricht die Hauptverhandlung. Muss die Staatsanwaltschaft bei Fortsetzung der Hauptverhandlung ihr Plädoyer noch einmal ganz von Anfang an halten oder reicht es aus, sich nur mit den gutachterlichen Ausführungen auseinandersetzen und im Übrigen auf den Inhalt des bereits gehaltenen Plädoyers zu verweisen, sofern das Gutachten zu keiner Änderung der eigenen Auffassung geführt hat?
- Zippocat
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Re: Hilfsbeweisantrag im Plädoyer
StA und Verteidigung könnten - nachdem der Vorsitzende Gelegenheit für die Schlussvorträge gegeben hat - sogar gänzlich von neuen Ausführungen absehen und damit stillschweigend Bezug auf die früheren Plädoyers nehmen. Empfehlenswert, aber auch ausreichend ist es, nur zu erheblichen, veränderten Umständen Ausführungen zu machen.
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Re: Hilfsbeweisantrag im Plädoyer
Hängt auch etwas davon ab, wieviel später das Gutachten erstattet wird... wenn das erst ein paar Wochen später ist, hat im Zweifel ja schon jeder wieder vergessen, was du gesagt hast.
Generell kann man aber Bezug nehmen, das ist - gerade wenn nur kurz nochmal in die Beweisaufnahme eingetreten wird - auch üblich.
Generell kann man aber Bezug nehmen, das ist - gerade wenn nur kurz nochmal in die Beweisaufnahme eingetreten wird - auch üblich.
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