Strafbarkeit der Polizei ?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Gesperrt
Gelöschter Nutzer

Strafbarkeit der Polizei ?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

meine Frage:

Person A bestellt gewerblich bei Person B Ware und bezahlt diese nicht. Person B hat eine Mahnung geschrieben und Person A hat auf diese auch nicht reagiert.

Person B geht also zur Polizei und erstattet Anzeige wegen Betrug gegen Person A , der Polizeibeamte hat Person A im System gesucht und Person B alle Informationen zu Person A und dessen Vorstrafen etc. informiert.

Meine Frage, darf der Polizeibeamte dem Anzeigenden A diese Informationen über B überhaupt mitteilen ? (Vorstrafen, Verfahren etc.) Unterliegen diese Art von Informationen nicht dem Datenschutz ?

Person B ist kein Anwalt. Beide Personen, A und B sind Unternehmer.

Nächste Frage wäre der Straftatbestand des Betruges, dieser ist meiner Ansicht nicht erfüllt, zumal Person B nur eine Mahnung gestellt hat, zwar des öfteren Person A angerufen haben soll, aber ohne Erfolg.

Meines Wissens nach ist es nur ein Betrug wenn von Anfang an Person A vorgehabt hatte die Ware nie zu bezahlen. Oder ?

Danke
Benutzeravatar
Zippocat
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2805
Registriert: Dienstag 19. Dezember 2006, 20:48
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Strafbarkeit der Polizei ?

Beitrag von Zippocat »

:krb
"If we should deal out justice only, in this world, who would escape?"
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Strafbarkeit der Polizei ?

Beitrag von Tibor »

Für Risiken oder Nebenwirkungen einer unternehmerischen Tätigkeit fragen Sie Ihren Anwalt oder Strafrichter.

Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Gesperrt