Hallo,
meine Frage:
Person A bestellt gewerblich bei Person B Ware und bezahlt diese nicht. Person B hat eine Mahnung geschrieben und Person A hat auf diese auch nicht reagiert.
Person B geht also zur Polizei und erstattet Anzeige wegen Betrug gegen Person A , der Polizeibeamte hat Person A im System gesucht und Person B alle Informationen zu Person A und dessen Vorstrafen etc. informiert.
Meine Frage, darf der Polizeibeamte dem Anzeigenden A diese Informationen über B überhaupt mitteilen ? (Vorstrafen, Verfahren etc.) Unterliegen diese Art von Informationen nicht dem Datenschutz ?
Person B ist kein Anwalt. Beide Personen, A und B sind Unternehmer.
Nächste Frage wäre der Straftatbestand des Betruges, dieser ist meiner Ansicht nicht erfüllt, zumal Person B nur eine Mahnung gestellt hat, zwar des öfteren Person A angerufen haben soll, aber ohne Erfolg.
Meines Wissens nach ist es nur ein Betrug wenn von Anfang an Person A vorgehabt hatte die Ware nie zu bezahlen. Oder ?
Danke
Strafbarkeit der Polizei ?
Moderator: Verwaltung
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Re: Strafbarkeit der Polizei ?
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Re: Strafbarkeit der Polizei ?
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Geschlossen.
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