Unproblematische Tatbestandsmerkmale in der Examensklausur

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Peaches2
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Re: Unproblematische Tatbestandsmerkmale in der Examensklaus

Beitrag von Peaches2 »

Hab das bei meiner letzten Klausur mal so gemacht, also verkürzt dargestellt. An diesen Stellen wurde diesmal "Urteilsstil!"/"etwas knapp"/"Subsumtion" angemerkt. Das war an der Stelle des Vorsatzes, weil es eben unproblematisch war.

Heißt es "Tatbestandsirrtum" oder "Tatumstandsirrtum"? Soweit ich weiß, werden doch beide Begriffe verwendet, oder nicht? Auch das wurde angekreidet als Rechtsschreibfehler..?

Da hab ich EIN Satzzeichen falsch platziert, auch das wurde angekreidet. Ein Wort groß geschrieben, obwohl ich weiß, wie das geschrieben wird. Passieren euch während der Klausur solche Fehler nie? Meist merk ich das im Eifer des Gefechts nicht, weil ich so vertieft in Gedanken bin und so schnell schreiben muss. Ziehen die bei diesen Fehlern auch was ab?
Honigkuchenpferd
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Re: Unproblematische Tatbestandsmerkmale in der Examensklaus

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Peaches2 hat geschrieben:Hab das bei meiner letzten Klausur mal so gemacht, also verkürzt dargestellt. An diesen Stellen wurde diesmal "Urteilsstil!"/"etwas knapp"/"Subsumtion" angemerkt. Das war an der Stelle des Vorsatzes, weil es eben unproblematisch war.
Wie gesagt: Man kann es nie jedem recht machen. Allerdings sollte man das alles auch nicht überbewerten: Gerade im Klausurenkurs neigen die (zum Teil nicht unbedingt sehr kompetenten...) Korrektoren dazu, sich auf solche Äußerlichkeiten zu kaprizieren, weil man zum Inhalt wenig sagen kann bzw. will.
Heißt es "Tatbestandsirrtum" oder "Tatumstandsirrtum"? Soweit ich weiß, werden doch beide Begriffe verwendet, oder nicht? Auch das wurde angekreidet als Rechtsschreibfehler..?
Beide Begriffe werden synonym verwendet und sind nicht zu beanstanden.
Da hab ich EIN Satzzeichen falsch platziert, auch das wurde angekreidet. Ein Wort groß geschrieben, obwohl ich weiß, wie das geschrieben wird. Passieren euch während der Klausur solche Fehler nie? Meist merk ich das im Eifer des Gefechts nicht, weil ich so vertieft in Gedanken bin und so schnell schreiben muss. Ziehen die bei diesen Fehlern auch was ab?
Normalerweise werden Rechtschreib- bzw. Zeichensetzungsfehler in Klausuren gar nicht kenntlich gemacht. Auf die Benotung hat das in aller Regel keinen Einfluss, es sei denn, die Anzahl an Fehlern nimmt überhand.
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Peaches2
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Re: Unproblematische Tatbestandsmerkmale in der Examensklaus

Beitrag von Peaches2 »

Ich bin gerade sehr verärgert darüber. Ich musste mehrmals hinschauen, weil das kann nur ein Aprilscherz sein.

Und nein, so viele Fehler habe ich nicht. Es sind Flüchtigkeitsfehler, wie oben geschildert, die JEDEM passieren können und man kann doch eindeutig erkennen, dass ich die Sprache beherrsche und bei dem Niveau doch auch weiß, dass dieser eine Begriff klein geschrieben wird.

Wenn man die restlichen 20 Seiten sieht, erkennt man das doch und auch anhand einzelner Sätze.

Ich kann und werde nie behaupten, ausreichende Rechtskenntnisse zu haben. Aber mir dann noch zum Abschluss unzureichende Rechtskenntnisse zu schreiben und Tatumstandsirrtum anzukreiden.. :eeeek:
Honigkuchenpferd
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Re: Unproblematische Tatbestandsmerkmale in der Examensklaus

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Ich sagte ja: Nimm das bloß nicht zu ernst. Ich weiß, dass das leichter gesagt als getan ist. Aber gerade beim Klausurenkurs muss man sich einfach daran gewöhnen, auch völligen Mist zurückzubekommen.
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Peaches2
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Re: Unproblematische Tatbestandsmerkmale in der Examensklaus

Beitrag von Peaches2 »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Ich sagte ja: Nimm das bloß nicht zu ernst. Ich weiß, dass das leichter gesagt als getan ist. Aber gerade beim Klausurenkurs muss man sich einfach daran gewöhnen, auch völligen Mist zurückzubekommen.
Das werde ich versuchen. Fällt mich immer noch nicht leicht, gerade wenn es um das Examen geht, man diesen Klausurenkurs bezahlt und ausformulierte Lösungen unzählige Fehler beinhalten.
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Re: Unproblematische Tatbestandsmerkmale in der Examensklaus

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Nun gut, wenn man mit der Qualität des (bezahlten) Reps nicht zufrieden ist, kann man sich beschweren.
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