Sachliche Zuständigkeit
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- Justitian
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Sachliche Zuständigkeit
Welche Konstellation erfasst eigentlich § 74 I 1 Alt. 1 GVG? Hier ist ja die Rede von allen Verbrechen, die nicht zur Zuständigkeit des Amtsgerichts gehören, aber dem Amtsgericht sind doch gerade keine konkreten Verbrechen zugewiesen?
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
- JulezLaw
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Re: Sachliche Zuständigkeit
Das sind meines Wissens Fälle des § 24 I Nr. 3 GVG, in denen also besondere Umstände vorliegen, wegen derer direkt am LG angeklagt wird. Das kommt also z.B. bei Sexualdelikten an Kindern vor, ich hab das außerdem bei den Castor-Anklagen so im Kopf (hier allerdings ohne Gewähr).
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- Justitian
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Re: Sachliche Zuständigkeit
Aber da folgt doch die Zuständigkeit schon aus $ 74 I 2 GVG am Ende. (mein Handy kann keine Paragrafen)
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Sachliche Zuständigkeit
Ich habe den Eindruck, dass § 74 I 1 und § 74 I 2 GVG sich insoweit einfach überschneiden, § 74 I 1 GVG kann dann allenfalls spezieller sein. Die Straftaten aus § 74 I 2 GVG können ja Verbrechen oder Vergehen sein. Verbrechen, bei denen eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten ist, fallen dann grundsätzlich schon wegen § 74 I 1 GVG in die Zuständigkeit der Landgerichte (vgl. § 24 I 1 Nr. 2 GVG).
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Re: Sachliche Zuständigkeit
Upps... So viel zum Lesen der vollständigen Norm, oder wenigstens des Absatzes
Dann plädiere ich auch für die Überschneidung
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- Zippocat
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Re: Sachliche Zuständigkeit
Das hat rechtshistorische Gründe.
Als Verbrechen galten bis 1970 Taten, die mit "Zuchthaus oder Einschließung von mehr als 5 Jahren" (§ 1 I StGB a. f. ) bedroht waren. Gleichzeitig gab es Sonder-TBe wegen "Rückfalls", die zumeist zwei einschlägige Vorverurteilungen in einem gewissen zeitlichen Rahmen voraussetzten (three strikes anyone?).
zB Hehlerei:
GrundTB § 259 in der Fassung bis 1970:
Als Verbrechen galten bis 1970 Taten, die mit "Zuchthaus oder Einschließung von mehr als 5 Jahren" (§ 1 I StGB a. f. ) bedroht waren. Gleichzeitig gab es Sonder-TBe wegen "Rückfalls", die zumeist zwei einschlägige Vorverurteilungen in einem gewissen zeitlichen Rahmen voraussetzten (three strikes anyone?).
zB Hehlerei:
GrundTB § 259 in der Fassung bis 1970:
§ 261 in der Fassung bis 1970:[1. September 1969—1. Januar 1975]
§ 259. (1)Wer seines Vortheils wegen Sachen, von denen er weiß oder den Umständen nach
annehmen muß, daß sie mittels einer strafbaren Handlung erlangt sind, verheimlicht, ankauft,
zum Pfande nimmt oder sonst an sich bringt oder zu deren Absatze bei Anderen mitwirkt,
wird als Hehler mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Und in § 25 GVG in der Fassung bis 1970 gab es eine Nr. 3:[1. Januar 1872—1. April 1970]
§ 261. (1) [1] Wer im Inlande wegen Hehlerei einmal und wegen darauf begangener Hehlerei
zum zweiten Male bestraft worden ist, wird, wenn sich die abermals begangene Hehlerei
auf einen schweren Diebstahl, einen Raub oder ein dem Raube gleich zu bestrafendes Verbrechen
bezieht, mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft. [2] Sind mildernde Umstände
vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter einem Jahre ein.
(2) [1] Bezieht sich die Hehlerei auf eine andere strafbare Handlung, so ist auf Zuchthaus
bis zu zehn Jahren zu erkennen. [2] Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe
nicht unter drei Monaten ein.
(3) Die in dem § 245 enthaltenen Vorschriften finden auch hier Anwendung.
Es gab also tatsächlich konkrete dem Amtsgericht sachlich zugewiesene Verbrechen.01.04.1970.—Artikel 10 Nr. 2 lit. a des Gesetzes vom 25. Juni 1969 (BGBl. I S. 645) hat in Nr. 2 Buchstabe
b und c jeweils „Gefängnis“ durch „Freiheitsstrafe“ ersetzt.
Artikel 10 Nr. 2 desselben Gesetzes hat in Nr. 2 Buchstabe c das Komma durch einen Punkt ersetzt und
Nr. 3 aufgehoben. Nr. 3 lautete:
„3. Verbrechen, die nur wegen Rückfalls Verbrechen sind, unter den Voraussetzungen der Nr. 2 c.“
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- Justitian
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Re: Sachliche Zuständigkeit
Spannend! Das habe ich noch nie gehört, danke.
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- thh
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Re: Sachliche Zuständigkeit
Davon war ich auch ausgegangen, konnte das aber nicht rekonstruieren. Herzlichen Dank für Deine Recherche!Zippocat hat geschrieben:Das hat rechtshistorische Gründe.
Die Fassung passt so nicht zu den anderen Fassungen, weil sie schon von "Freiheitsstrafe" statt - wie vor der Großen Strafrechtsreform - von "Zuchthaus", "Gefängnis" oder "Einschließung" spricht, oder?Zippocat hat geschrieben:GrundTB § 259 in der Fassung bis 1970:
[1. September 1969—1. Januar 1975]
§ 259. (1)Wer seines Vortheils wegen Sachen, von denen er weiß oder den Umständen nach
annehmen muß, daß sie mittels einer strafbaren Handlung erlangt sind, verheimlicht, ankauft,
zum Pfande nimmt oder sonst an sich bringt oder zu deren Absatze bei Anderen mitwirkt,
wird als Hehler mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
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Re: Sachliche Zuständigkeit
Ja, die Änderung erfolgte 1969. Bis dahin:
vom 15. Mai 1871
Historisch-synoptische Edition
1871—2011
Als Quelle habe ich diese umfangreiche Synopse gefunden: Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich[15. Juni 1943—1. September 1969]
1§ 259. (1) Wer seines Vortheils wegen Sachen, von denen er weiß oder den Umständen nach
annehmen muß, daß sie mittels einer strafbaren Handlung erlangt sind, verheimlicht, ankauft,
zum Pfande nimmt oder sonst an sich bringt oder zu deren Absatze bei Anderen mitwirkt,
wird als Hehler mit Gefängniß bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
vom 15. Mai 1871
Historisch-synoptische Edition
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Re: Sachliche Zuständigkeit
Ich empfehle dafür immer gerne http://lexetius.com/leges/ - ein "Hobbyprojekt" aus der Feder von Dr. Fuchs. Alle Gesetze, die dort aufgeführt sind, enthalten für jede einzelne Norm alle Änderungen seit Erstbekanntmachung; gerade für StGB und StPO eine Fundgrube!Zippocat hat geschrieben:Als Quelle habe ich diese umfangreiche Synopse gefunden: [...]
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Re: Sachliche Zuständigkeit
Hervorragender Hinweis, vielen Dank dafür! Lese momentan ohnehin viel in dem Bereich, ist also ein spannender Tipp für die Weihnachtszeitthh hat geschrieben:Ich empfehle dafür immer gerne http://lexetius.com/leges/ - ein "Hobbyprojekt" aus der Feder von Dr. Fuchs. Alle Gesetze, die dort aufgeführt sind, enthalten für jede einzelne Norm alle Änderungen seit Erstbekanntmachung; gerade für StGB und StPO eine Fundgrube!Zippocat hat geschrieben:Als Quelle habe ich diese umfangreiche Synopse gefunden: [...]
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Re: Sachliche Zuständigkeit
Wir meinen dasselbe Werk, ich hatte es nur bei lexetius nicht gefunden.thh hat geschrieben:Ich empfehle dafür immer gerne http://lexetius.com/leges/ - ein "Hobbyprojekt" aus der Feder von Dr. Fuchs. Alle Gesetze, die dort aufgeführt sind, enthalten für jede einzelne Norm alle Änderungen seit Erstbekanntmachung; gerade für StGB und StPO eine Fundgrube!Zippocat hat geschrieben:Als Quelle habe ich diese umfangreiche Synopse gefunden: [...]
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