Mündliche Prüfung -- Urteile, Theorien, Personen

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Gelöschter Nutzer

Mündliche Prüfung -- Urteile, Theorien, Personen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo zusammen,

ich bereite mich gerade auf die mündliche Staatsprüfung vor und versuche dabei u.a., die "Grundlagen" des Strafrechts zumindest überblicksartig zu lernen.

Problematisch daran ist zum einen, dass ich diese Details überwiegend zum ersten Mal lerne (genaue Namen oder Urteilsbezeichnungen sind für Klausuren bekanntlich irrelevant), und zum anderen die begrenzte Zeit, die mir zur Verfügung steht.

Daher meine Frage: gibt es bestimmte Quellen/Aufsätze/Lehrbücher o.Ä., die schnell aber auch mit Detailinformationen wichtige Urteile, Theorien und ihre Vertreter (mit Namen) nennen?

Meine bisherige Suche ist dabei wie folgt verlaufen:

-- die "kleinen" Lehrbücher (Wessels, Rengier usw.) nennen zwar einzelne Urteile und auch manche Namen von Theorien bzw. ihren Begründern, aber eher selten. Auch fehlt es an einer "Urteilsübersicht"
-- Roxin ist sehr hilfreich und ausführlich, aber kaum in der Zeit zu bewältigen
-- die "X Probleme im..." Bücher können zumindest für die großen Streits helfen
-- spezifische Bücher für die mündliche Prüfung enthalten meist recht fragmentarische Informationen

Gibt es sonst irgendeine Möglichkeit, die (z.B.) "100 wichtigsten Urteile zum Thema Mord" mit Bezeichnung, kurzem SV o.Ä. zu finden?

Vielen Dank!
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Ara
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Re: Mündliche Prüfung -- Urteile, Theorien, Personen

Beitrag von Ara »

Kein Mensch erwartet, dass du irgendwelche einzelne "Urteilsbezeichnungen" in der mündlichen Prüfung kennst... Ganz ausnahmsweise wird man sowas wie solange I und solange II vielleicht in ÖffR erwarten, aber sonst?

Das gleiche gilt für irgendwelche Theorie-Namen (im Zweifel heißen sie eh nur "enge Auslegung" und "weite Auslegung). Es wird komisch sein, wenn du die Vorverlagerungstheorie oder die Risikoerhöhungslehre nicht beim Namen nennen wirst, aber selbst das wird kein Genickbrauch sein, solange du weißt, was dahinter steckt. Ich sags mal so: In der mündlichen Prüfung sind auch nur die Theorienamen relevant, die man in ner Klausur erwähnen müsste.

Ich würde die Energie lieber in was anderes stecken.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Tibor
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Re: Mündliche Prüfung -- Urteile, Theorien, Personen

Beitrag von Tibor »

Alles was man auswendig lernt ist sinnlos.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Gelöschter Nutzer

Re: Mündliche Prüfung -- Urteile, Theorien, Personen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ara hat geschrieben:Kein Mensch erwartet, dass du irgendwelche einzelne "Urteilsbezeichnungen" in der mündlichen Prüfung kennst... Ganz ausnahmsweise wird man sowas wie solange I und solange II vielleicht in ÖffR erwarten, aber sonst?

Das gleiche gilt für irgendwelche Theorie-Namen (im Zweifel heißen sie eh nur "enge Auslegung" und "weite Auslegung). Es wird komisch sein, wenn du die Vorverlagerungstheorie oder die Risikoerhöhungslehre nicht beim Namen nennen wirst, aber selbst das wird kein Genickbrauch sein, solange du weißt, was dahinter steckt. Ich sags mal so: In der mündlichen Prüfung sind auch nur die Theorienamen relevant, die man in ner Klausur erwähnen müsste.

Ich würde die Energie lieber in was anderes stecken.
Danke für die Hinweise!

Das sehe ich grundsätzlich sicher auch so wie du, aber laut Protokollen wird zumindest am Rande auch nach solchen "Detailinformationen" gefragt.

Beispiel: "kennen Sie den Sirius-Fall? Nein? Dann erzähle ich mal den SV"; Handlungslehren und Begründer; Straftheorien und Begründer; ETBI-Ansichten mit Bezeichnung usw.

Natürlich ist dieser Fall (Sirius) noch ziemlich bekannt, auch ohne spezielle Vorbereitung. Und ganz sicher wird am Nichtwissen solcher Einzelheiten auch keine Prüfung scheitern. Aber umgekehrt gibt es sicher auch Bonuspunkte, zumal sich der Prüfer tendenziell auf bestimmte Themenbereiche konzentriert (man kann nicht alle Urteile kennen, aber die 20 wichtigsten kann man schon einmal gehört haben).

Außerdem sind die Vornoten in einem ordentlichen (wenn auch nicht "überkrassen") Bereich, sodass der Prüfer vielleicht etwas enttäuscht wäre, wenn so überhaupt kein "Grundlagenwissen" vorhanden wäre. Jedenfalls wenn man in der Mündlichen noch eine Verbesserung anstrebt.
Gelöschter Nutzer

Re: Mündliche Prüfung -- Urteile, Theorien, Personen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Tibor hat geschrieben:Alles was man auswendig lernt ist sinnlos.
Wie meinst du das genau?

Philosophisch, mittelfristig oder hinsichtlich des späteren Lebensweges würde ich dir sicher Recht geben. Aber was die Examensvorbereitung allgemein und selbst die mündliche Prüfung im Besonderen angeht, bin ich anderer Meinung.

Sicherlich hat Auswendiglernen den doppelten Nachteil, dass es einerseits recht unwahrscheinlich ist, genau das Richtige (iSd dann konkret Gefragten) zu lernen und andererseits die Gefahr besteht, dass man etwas falsch versteht und dann entsprechend falsch präsentiert.

Dennoch würde ich sagen, dass gewisse auswendig gelernte Grundlagen schon helfen können, zumindest sofern man sie wenigstens ansatzweise versteht.

EDIT: kann bzw. konnte meinen obigen Kommentar leider nicht editieren, sorry.
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Tibor
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Re: Mündliche Prüfung -- Urteile, Theorien, Personen

Beitrag von Tibor »

Dein letzter Halbsatz trifft den Punkt: "sofern man sie wenigstens ansatzweise versteht."
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