Niedrige Beweggründe bei einem Profi-Killer?!

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Jurakel83
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Niedrige Beweggründe bei einem Profi-Killer?!

Beitrag von Jurakel83 »

Würdet Ihr die bejahen, wenn Killer X für einen Mord 10.000 € kassiert?
Honigkuchenpferd
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Re: Niedrige Beweggründe bei einem Profi-Killer?!

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Dann liegt bereits Habgier vor, die ein (spezieller) niedriger Beweggrund ist (vgl. § 211 II StGB: "oder sonst aus niedrigen Beweggründen").
"Honey, I forgot to duck."
Jurakel83
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Re: Niedrige Beweggründe bei einem Profi-Killer?!

Beitrag von Jurakel83 »

Danke <3

Dachte ich mir auch so!
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