Totale Verwirrung bei der Versuchten Anstiftung nach § 30

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Jurakel83
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Totale Verwirrung bei der Versuchten Anstiftung nach § 30

Beitrag von Jurakel83 »

Ist das dasselbe?

versuchte Anstiftung zum Mord
Anstiftung zum versuchten Mord

Also ich würde das dann über § 30 StGB i.V.m. § 211, 212 prüfen?
Swann
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Re: Totale Verwirrung bei der Versuchten Anstiftung nach § 3

Beitrag von Swann »

1. In der Examensvorbereitung ist um die Zeit Schlafen angesagt!

2. Nein, das ist nicht dasselbe! Das ist etwas völlig anderes.

Versuchte Anstiftung zum Mord (§ 30 StGB iVm §§ 211, 212 StGB):

Ich sag dir: Töte bitte heimtückisch den X. Du sagst: Nö.

Anstiftung zum versuchten Mord (§§ 211, 212, 22, 23, 26 StGB):

Ich sag dir: Töte bitte heimtückisch den X. Du sagst: OK, machst dich auf den Weg zum X und schießt auf ihn, nur leider verfehlst du ihn und er kann entwischen.
Jurakel83
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Re: Totale Verwirrung bei der Versuchten Anstiftung nach § 3

Beitrag von Jurakel83 »

Swann hat geschrieben:1. In der Examensvorbereitung ist um die Zeit Schlafen angesagt!

2. Nein, das ist nicht dasselbe! Das ist etwas völlig anderes.

Versuchte Anstiftung zum Mord (§ 30 StGB iVm §§ 211, 212 StGB):

Ich sag dir: Töte bitte heimtückisch den X. Du sagst: Nö.

Anstiftung zum versuchten Mord (§§ 211, 212, 22, 23, 26 StGB):

Ich sag dir: Töte bitte heimtückisch den X. Du sagst: OK, machst dich auf den Weg zum X und schießt auf ihn, nur leider verfehlst du ihn und er kann entwischen.
Danke, nun hab ich es verstanden. Schlafen geht aufgrund der Panik nur schwer. Ich bewundere Euch alle für Eurer Wissen. Liebe Dank

Hast Du evtl. noch eine so tolle Antwort für die andere Frage von gestern parat?
Jurakel83
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Re: Totale Verwirrung bei der Versuchten Anstiftung nach § 3

Beitrag von Jurakel83 »

Swann hat geschrieben:1. In der Examensvorbereitung ist um die Zeit Schlafen angesagt!

2. Nein, das ist nicht dasselbe! Das ist etwas völlig anderes.

Versuchte Anstiftung zum Mord (§ 30 StGB iVm §§ 211, 212 StGB):

Ich sag dir: Töte bitte heimtückisch den X. Du sagst: Nö.

Anstiftung zum versuchten Mord (§§ 211, 212, 22, 23, 26 StGB):

Ich sag dir: Töte bitte heimtückisch den X. Du sagst: OK, machst dich auf den Weg zum X und schießt auf ihn, nur leider verfehlst du ihn und er kann entwischen.
ist mein gewählter aufbau korrekt?


Aufbau der versuchten Anstiftung, § 30 I StGB

I. Vorprüfung
1. Keine vollendete Anstiftung
Zunächst muss die Anstiftung nicht vollendet worden sein.
2. Strafbarkeit
Weiterhin verlangt § 30 I StGB auch die Strafbarkeit der versuchten Anstiftung. Die versuchte Anstiftung ist nur dann strafbar, wenn ein Verbrechen vorliegt.

II. Tatbestand
1. Tatentschluss
Auch die versuchte Anstiftung verlangt einen Tatentschluss und ein unmittelbares Ansetzen. Tatentschluss bedeutet dabei Vorsatz, der auf alle Merkmale des objektiven Tatbestands gerichtet sein muss.
a. Vorsatz bezüglich der Haupttat
Der Anstifter muss gerade die Haupttat vorsätzlich herbeiführen wollen.
b. Vorsatz bezüglich des Bestimmens
Der Anstifter muss gerade den vermeintlichen Täter bestimmen wollen.
2. Unmittelbares Ansetzen
Außerdem muss nach § 30 I StGB unmittelbar zur Anstiftung angesetzt worden sein. Hier reicht aus, dass der Anstifter dem vermeintlichen Täter von dem Tatplan erzählt, spätestens mit der versuchten Bestimmung des vermeintlichen Täters wurde unmittelbar angesetzt.

III. Rechtswidrigkeit

IV. Schuld

V. Strafe
Zuletzt kann die versuchte Anstiftung es erforderlich machen, den Punkt Strafe zu prüfen. Hier kommt insbesondere eine Strafaufhebung nach § 31 StGB in Betracht.
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Re: Totale Verwirrung bei der Versuchten Anstiftung nach § 3

Beitrag von jurOne »

Im Klausurenkurs III von Beulke ist auf S.597 der Aufbau ganz gut dargestellt.
Swann
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Re: Totale Verwirrung bei der Versuchten Anstiftung nach § 3

Beitrag von Swann »

Jurakel83 hat geschrieben:
Danke, nun hab ich es verstanden. Schlafen geht aufgrund der Panik nur schwer. Ich bewundere Euch alle für Eurer Wissen. Liebe Dank
Ohne Schlaf kannst du nicht effektiv lernen, deshalb sind 7-8 h Schlaf nicht nur gesundheitlich erforderlich, sondern auch eine gebotene Vorbereitungsmaßnahme fürs Examen. Wenn du regelmäßig Panikgefühle hast, würde ich mir an deiner Stelle überlegen, ob du nicht z.B. über die Studentenberatung an der Uni oder einen Psychotherapeuten dir da gezielt Hilfe holst.
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