Remonstrieren bei Seminararbeit

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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anna-luisa9459
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Remonstrieren bei Seminararbeit

Beitrag von anna-luisa9459 »

Guten Abend euch,
Ich habe für meine Seminararbeit, die hier in Münster dreifach im Rahmen der Schwerpunktsnote zählt, 8 Punkte bekommen.
Ich hätte fest mit mehr gerechnet und auch alle, die die Arbeit gelesen haben haben mir dies gesagt.
Ich würde nun gerne remonstrieren. Habe auch sonst im Durchschnitt deutlich mehr Punkte gehabt, dass dieser sehr nach unten gezogen wurde.
Weiß aber nicht ob das bei einer Seminararbeit so sinnvoll ist, da der Professor sich ja sehr genau mit der Arbeit auseinander gesetzt hat und mich persönlich kennt.
Ich wäre für Tipps sehr dankbar.
Danke schonmal!
Swann
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Re: Remonstrieren bei Seminararbeit

Beitrag von Swann »

Eine Remonstration ist ja nur sinnvoll, wenn du sie auf mehr stützen kannst als darauf, dass du sonst mehr Punkte bekommst, du mit mehr Punkten gerechnet hast und deine Freunde dich darin bestätigen.

Was bemängelst du denn an der Bewertung?
anna-luisa9459
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Re: Remonstrieren bei Seminararbeit

Beitrag von anna-luisa9459 »

Jaa kann ich.
Ich meine nur ob das bei einer Seminararbeit sinnvoll ist, da sich ja schon mehr mit der Leistung auseinander gesetzt wurde als bei einer Klausur.
Ingerenz
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Re: Remonstrieren bei Seminararbeit

Beitrag von Ingerenz »

Eine Remonstration ist, unabhängig davon ob es sich um eine Hausarbeit, Seminararbeit oder Klausur handelt, nur dann sinnvoll und erfolgsversprechend, wenn die Bewertung fehlerhaft ist.

Bei einer Seminararbeit, die sich der Professor persönlich angeschaut hat, ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Bewertung nicht fehlerhaft ist und du nur denkst, dass die Arbeit eine bessere Benotung verdient. Wenn das nicht der Fall ist, kann eine Remonstration durchaus begründet sein, wobei die Frage auch ist, ob der Professor von seiner eigenen Bewertung abweichen will.
Zuletzt geändert von Ingerenz am Freitag 20. Januar 2017, 18:18, insgesamt 1-mal geändert.
Tobias__21
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Re: Remonstrieren bei Seminararbeit

Beitrag von Tobias__21 »

Kriegt der Professor, der die Arbeit korrigiert hat, auch die Remonstration? So oder so sollte die Remonstrationsbegründung sehr sehr stichhaltig sein :)
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Honigkuchenpferd
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Re: Remonstrieren bei Seminararbeit

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Tobias__21 hat geschrieben:Kriegt der Professor, der die Arbeit korrigiert hat, auch die Remonstration?
Wer denn sonst? :)

Zur Ausgangsfrage kann man nur sagen, dass es nicht unmöglich ist, dass auch bei der Bewertung von Seminarbeiten Fehler gemacht werden und sich ein Professor im Nachhinein umstimmen lässt. Es kommt aber nur selten vor.
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Re: Remonstrieren bei Seminararbeit

Beitrag von Tobias__21 »

Naja, hätte ja auch eine Prüfungskommission oder ähnliches sein können, aber ist wahrscheinlich zu viel Aufwand und die werden auch nicht in der Thematik drin sein. Von daher ziehe ich meine Frage zurück :)
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Urs Blank
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Re: Remonstrieren bei Seminararbeit

Beitrag von Urs Blank »

anna-luisa9459 hat geschrieben:da der Professor sich ja sehr genau mit der Arbeit auseinander gesetzt hat
Bernhard Schlink, Erkundungen, 2015, S. 180 f. hat geschrieben:Hätte ich die Tausende von Klausuren, die ich in meinem Leben als Professor zu korrigieren hatte, wirklich gerecht korrigieren wollen, wäre ich zu wenig anderem gekommen. Ich tröstete mich damit, dass die Universität die Studenten auch auf die Ungerechtigkeit des Lebens vorbereiten darf.
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Re: Remonstrieren bei Seminararbeit

Beitrag von cicero_ »

Hallo Leute,

ich wollte keinen eigenen Thread aufmachen, deswegen schreibe ich mal hier rein.
Derzeit liegt die Remo meiner Seminararbeit an der Uni und laut StudPrO entscheidet nicht der Ausgangsprüfer, sondern ein Prüfungsausschuss.
Am Montag sind mittlerweile 4 Wochen verstrichen und langsam wird man natürlich ungeduldig. Mein Staatsteil ist abgeschlossen und ich will mich für das Referendariat bewerben. Leider trifft die StudPrO Köln keinerlei Aussage darüber, wie lange die Bearbeitung einer Remonstration dauern darf.
Das Prüfungsamt teilte mir nur lapidar mit, "dass ich mich noch etwas gedulden soll". Das kann 6, 8 oder auch 10 Wochen heißen.

Was kann ich tun, wenn in den nächsten Wochen immernoch keine Entscheidung getroffen worden ist? Hat jemand Erfahrungen wie lange so ein Vorgang in der Regel dauert?

LG
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Re: Remonstrieren bei Seminararbeit

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Du solltest erst einmal die 10 Wochen abwarten. Für die Entscheidung eines Gremiums wäre das noch eine eher überschaubare Frist. Im Übrigen kannst du gar nichts tun. Theoretisch bestünde die Möglichkeit, dich irgendwann ans Verwaltungsgericht zu wenden, aber Aussicht auf Erfolg hätte das allenfalls nach mehreren Monaten.
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Re: Remonstrieren bei Seminararbeit

Beitrag von Tobias__21 »

Aha, da schau her. Entscheidet doch nicht immer der Professor @HKP ;)

Ansonsten: § 75 VwGO. Kannst also knicken und dich in Geduld üben :(
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Re: Remonstrieren bei Seminararbeit

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Ein Antrag auf Nachkorrektur einer Seminarbeit dürfte kein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts sein, daher ist § 75 VwGO jedenfalls unmittelbar nicht anwendbar.

(Und auch ein Widerspruch iSd §§ 68 ff VwGO ist das nicht.)
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Re: Remonstrieren bei Seminararbeit

Beitrag von Tobias__21 »

Pfffff....Er strebt doch eine neue Bewertung an. Was ist denn die Neubewertung einer Seminararbeit, die als selbstständiger Teil in die Note einfließt, wenn nicht ein VA?
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Re: Remonstrieren bei Seminararbeit

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Damit würdest in einer Prüfung mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit richtig baden gehen. Dann wären nämlich auch alle Schwerpunktklausuren selbstständige Verwaltungsakte.
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Re: Remonstrieren bei Seminararbeit

Beitrag von Tobias__21 »

Denke, dass das zumindest vertretbar sein dürfte, da die Prüfungsabschnitte nicht unerheblichen Einfluss auf die Endnote (die ist ja dann auf jeden Fall ein VA) haben. Ist es nicht auch so, dass jede Examensklausur, bzw. deren Bewertung, ein eigenständiger VA ist und nicht nur die Gesamtbewertung? Ich habe dunkel in Erinnerung, dass es etwa bei einzelnen Klassenarbeiten nicht so ist und man die nicht separat anfechten kann, etwa wenn es um die Versetzung geht. Aber bei einer Seminarbeit im Rahmen des Schwerpunkts, der einen eigenständigen Prüfungsabschnitt darstellt?
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