Hallo zusammen,
gibt es eine Faustformel zur Abgrenzung Tateinheit, Tatmehrheit? Insbesondere bei Geschehen, das kurz nacheinander geschieht, tue ich mich schwer.
Faustformel Tateinheit/Tatmehrheit
Moderator: Verwaltung
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Faustformel Tateinheit/Tatmehrheit
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- Ara
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Re: Faustformel Tateinheit/Tatmehrheit
In dubio pro Tateinheit
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Faustformel Tateinheit/Tatmehrheit
Die gröbste, noch taugliche Faustformel ist: Was auf einer einheitlichen Willensbetätigung beruht und nicht gegen höchstpersönliche Rechtsgüter mehrerer Personen gerichtet ist, ist Tateinheit.
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Re: Faustformel Tateinheit/Tatmehrheit
Wenn ich einer Gruppe von drei Polizisten ein gepfeffertes "Ihr seid alle Bullenschweine" entgegenwerfe, wäre das nach der Formel Tatmehrheit. Das würde ich aber anders sehen, da es sich dabei sogar um eine einzige Handlung im natürlichen Sinn handelt.Swann hat geschrieben:Die gröbste, noch taugliche Faustformel ist: Was auf einer einheitlichen Willensbetätigung beruht und nicht gegen höchstpersönliche Rechtsgüter mehrerer Personen gerichtet ist, ist Tateinheit.
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Re: Faustformel Tateinheit/Tatmehrheit
Das ist natürlich richtig, aber wenn es nur um ein einzige Handlung im natürlichen Sinne geht, hat wohl niemand Abgrenzungsprobleme zwischen Tateinheit und -mehrheit. Die Faustformel, die natürlich nicht alle Fälle abschließend erfassen kann, kommt erst zum Tragen, wenn es um mehrere natürliche Handlungen geht (und deren denkbare Zusammenfassung zur natürlichen Handlungseinheit).OJ1988 hat geschrieben:Wenn ich einer Gruppe von drei Polizisten ein gepfeffertes "Ihr seid alle Bullenschweine" entgegenwerfe, wäre das nach der Formel Tatmehrheit. Das würde ich aber anders sehen, da es sich dabei sogar um eine einzige Handlung im natürlichen Sinn handelt.Swann hat geschrieben:Die gröbste, noch taugliche Faustformel ist: Was auf einer einheitlichen Willensbetätigung beruht und nicht gegen höchstpersönliche Rechtsgüter mehrerer Personen gerichtet ist, ist Tateinheit.