Faustformel Tateinheit/Tatmehrheit

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Antworten
Klingeln und Pfeifen
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 270
Registriert: Freitag 10. August 2012, 02:21
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Faustformel Tateinheit/Tatmehrheit

Beitrag von Klingeln und Pfeifen »

Hallo zusammen,

gibt es eine Faustformel zur Abgrenzung Tateinheit, Tatmehrheit? Insbesondere bei Geschehen, das kurz nacheinander geschieht, tue ich mich schwer.
Immer dieses Klingeln und Pfeifen...
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8343
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Faustformel Tateinheit/Tatmehrheit

Beitrag von Ara »

In dubio pro Tateinheit
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Swann
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 6456
Registriert: Donnerstag 28. Dezember 2006, 09:04

Re: Faustformel Tateinheit/Tatmehrheit

Beitrag von Swann »

Die gröbste, noch taugliche Faustformel ist: Was auf einer einheitlichen Willensbetätigung beruht und nicht gegen höchstpersönliche Rechtsgüter mehrerer Personen gerichtet ist, ist Tateinheit.
OJ1988
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4492
Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Faustformel Tateinheit/Tatmehrheit

Beitrag von OJ1988 »

Swann hat geschrieben:Die gröbste, noch taugliche Faustformel ist: Was auf einer einheitlichen Willensbetätigung beruht und nicht gegen höchstpersönliche Rechtsgüter mehrerer Personen gerichtet ist, ist Tateinheit.
Wenn ich einer Gruppe von drei Polizisten ein gepfeffertes "Ihr seid alle Bullenschweine" entgegenwerfe, wäre das nach der Formel Tatmehrheit. Das würde ich aber anders sehen, da es sich dabei sogar um eine einzige Handlung im natürlichen Sinn handelt.
Swann
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 6456
Registriert: Donnerstag 28. Dezember 2006, 09:04

Re: Faustformel Tateinheit/Tatmehrheit

Beitrag von Swann »

OJ1988 hat geschrieben:
Swann hat geschrieben:Die gröbste, noch taugliche Faustformel ist: Was auf einer einheitlichen Willensbetätigung beruht und nicht gegen höchstpersönliche Rechtsgüter mehrerer Personen gerichtet ist, ist Tateinheit.
Wenn ich einer Gruppe von drei Polizisten ein gepfeffertes "Ihr seid alle Bullenschweine" entgegenwerfe, wäre das nach der Formel Tatmehrheit. Das würde ich aber anders sehen, da es sich dabei sogar um eine einzige Handlung im natürlichen Sinn handelt.
Das ist natürlich richtig, aber wenn es nur um ein einzige Handlung im natürlichen Sinne geht, hat wohl niemand Abgrenzungsprobleme zwischen Tateinheit und -mehrheit. Die Faustformel, die natürlich nicht alle Fälle abschließend erfassen kann, kommt erst zum Tragen, wenn es um mehrere natürliche Handlungen geht (und deren denkbare Zusammenfassung zur natürlichen Handlungseinheit).
Antworten