Akzessorietät und in dubio pro reo

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Ingerenz
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Akzessorietät und in dubio pro reo

Beitrag von Ingerenz »

Hallo zusammen,

kann mir jemand bei folgenden Fall helfen:
A, B und C schlagen aufeinander ein, wobei C so getroffen wird, dass er dauerhaft erblindet.
Wer von A oder B diesen Schlag ausführte, lässt sich nicht feststellen.
D ist die ganze Zeit dabei und fordert alle Beteiligten an.

Strafbarkeit von A und B nach § 226 StGB: jeweils (-), weil Kausalität nicht nachweisbar

Mein Problem: Strafbarkeit von D nach § 226, 27 StGB?
Eine Haupttat liegt ja jedenfalls vor, es ist nur nicht klar, wer der Haupttäter ist.

Hoffe, mir kann jemand helfen.

Viele Grüße
Swann
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Re: Akzessorietät und in dubio pro reo

Beitrag von Swann »

Es reicht aus, dass eine Haupttat sicher vorliegt, es muss nicht feststehen, wer sie ausgeführt hat.
Ingerenz
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Re: Akzessorietät und in dubio pro reo

Beitrag von Ingerenz »

Danke!

(Natürlich sollte es heißen "feuert alle Beteiligten an")
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