Gute Gründe, einen Rechtsanwalt vor Ort nicht hinzuzuziehen?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Antworten
Donn
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 27
Registriert: Mittwoch 15. Februar 2017, 10:25

Gute Gründe, einen Rechtsanwalt vor Ort nicht hinzuzuziehen?

Beitrag von Donn »

Schon öfter las ich etwa auf den Websites von Rechtsanwälten, ohne daß dafür eine Begründung für mich erkenntlich gewesen wäre, etwas wie das, daß es viele gute Gründe gebe, einen Rechtsanwalt vor Ort nicht hinzuzuziehen.

Warum sollte das so sein? Was ist damit gemeint?
in dubio
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 108
Registriert: Freitag 17. Juli 2015, 10:51
Ausbildungslevel: RA

Re: Gute Gründe, einen Rechtsanwalt vor Ort nicht hinzuzuzie

Beitrag von in dubio »

Ich habe das jetzt noch nicht so oft gesehen.
Eine Begründung könnte allefnalls befürchtete Klüngelei zwischen lokalen Anwälten und Behörden/Gerichten sein.

Als Beschuldigter fände ich persönlich in den meisten Fällen einen Anwalt in meiner Nähe besser. Ausnahmen würde ich bei umfangreichen Fällen (große Wirtschaftssachen, Kapitaldelikte) machen, bei der ich wirklich das Gefühl habe, dass der Anwalt zu 100% passt und/oder es mir auf besondere Sachkenntnis ankommt.

In Zusammenschau mit Deinem anderen Thread: Mit Diebstahl ist man m.E. bei einem örtlichen Verteidiger am besten aufgehoben.
Donn
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 27
Registriert: Mittwoch 15. Februar 2017, 10:25

Re: Gute Gründe, einen Rechtsanwalt vor Ort nicht hinzuzuzie

Beitrag von Donn »

Vielen Dank.
Eine Begründung könnte allefnalls befürchtete Klüngelei zwischen lokalen Anwälten und Behörden/Gerichten sein.
Also etwa Vorgänge, wie die Weitergabe von Informationen, bzw. Informationsaustausch, Absprachen, Ausrichtung der Vorgehensweise(n) etc., an denen Anwalt, Staatsanwalt, Richter, eventuell weitere Personen beteiligt sind zum Vorteil eigener Interessen, die zum Nachteil, bzw. nicht zum Vorteil des Mandanten sind oder sein können.
Als Beschuldigter fände ich persönlich in den meisten Fällen einen Anwalt in meiner Nähe besser.
Also am eigenen Wohnort oder in der Nähe dessen.
In Zusammenschau mit Deinem anderen Thread: Mit Diebstahl ist man m.E. bei einem örtlichen Verteidiger am besten aufgehoben.
Also tatsächlich einem Anwalt am eigenen Wohnort und nicht einem am Gerichtsort, was gegebenenfalls die Kosten (für Anfahrten des Anwalts) für den Mandanten vielleicht nicht unbeträchtlich erhöhen könnte?

Vielen Dank nochmals
in dubio
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 108
Registriert: Freitag 17. Juli 2015, 10:51
Ausbildungslevel: RA

Re: Gute Gründe, einen Rechtsanwalt vor Ort nicht hinzuzuzie

Beitrag von in dubio »

Donn hat geschrieben:Vielen Dank.
Eine Begründung könnte allefnalls befürchtete Klüngelei zwischen lokalen Anwälten und Behörden/Gerichten sein.
Also etwa Vorgänge, wie die Weitergabe von Informationen, bzw. Informationsaustausch, Absprachen, Ausrichtung der Vorgehensweise(n) etc., an denen Anwalt, Staatsanwalt, Richter, eventuell weitere Personen beteiligt sind zum Vorteil eigener Interessen, die zum Nachteil, bzw. nicht zum Vorteil des Mandanten sind oder sein können.
Ja. Es mag Punkte geben, bei denen man gewisse Anzeichen in diese Richtung sehen kann (Stichwort: Praxis der Pflichtverteidigerbeiordung). Im weitaus Großen und Ganzen arbeiten alle Beteiligten ordentlich. Kurzum: Die Befürchtung mag es geben, in 99% der Fälle ist sie aber unbegründet.
Donn hat geschrieben:
Als Beschuldigter fände ich persönlich in den meisten Fällen einen Anwalt in meiner Nähe besser.
Also am eigenen Wohnort oder in der Nähe dessen.
Ja. Wenn Gerichts- und Wohnort weit entfernt sind, mag das aber anders sein.
Donn hat geschrieben:
In Zusammenschau mit Deinem anderen Thread: Mit Diebstahl ist man m.E. bei einem örtlichen Verteidiger am besten aufgehoben.
Also tatsächlich einem Anwalt am eigenen Wohnort und nicht einem am Gerichtsort, was gegebenenfalls die Kosten (für Anfahrten des Anwalts) für den Mandanten vielleicht nicht unbeträchtlich erhöhen könnte?

Vielen Dank nochmals
Juristenantwort: Kommt darauf an. Wie weit sind Wohn- und Gerichtsort auseinander? Wie zeitlich flexibel ist der Beschuldigte? In welchem Verfahrensstadium sind wir? Wie komplex ist der Fall? Wie viel Arbeit fällt vor Anklageerhebung an? Ist schon klar, dass eine Hauptverhandlung erforderlich sein wird? Wie viele Termine wird es geben?
Von der Tendenz eher Verteidiger aus der Nähe des Gerichtes. Es kann im Einzelfall aber sehr gute Gründe geben, das anders zu handhaben. Das Thema kann und sollte man jedenfalls offen vor der Mandatserteilung mit dem Anwalt besprechen.
Donn
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 27
Registriert: Mittwoch 15. Februar 2017, 10:25

Re: Gute Gründe, einen Rechtsanwalt vor Ort nicht hinzuzuzie

Beitrag von Donn »

Ja. Es mag Punkte geben, bei denen man gewisse Anzeichen in diese Richtung sehen kann (Stichwort: Praxis der Pflichtverteidigerbeiordung). Im weitaus Großen und Ganzen arbeiten alle Beteiligten ordentlich. Kurzum: Die Befürchtung mag es geben, in 99% der Fälle ist sie aber unbegründet.
Gut, also diesen Umstand wohl am besten einfach unbeachtet lassen.
Juristenantwort: Kommt darauf an. Wie weit sind Wohn- und Gerichtsort auseinander? Wie zeitlich flexibel ist der Beschuldigte? In welchem Verfahrensstadium sind wir? Wie komplex ist der Fall? Wie viel Arbeit fällt vor Anklageerhebung an? Ist schon klar, dass eine Hauptverhandlung erforderlich sein wird? Wie viele Termine wird es geben?
Von der Tendenz eher Verteidiger aus der Nähe des Gerichtes. Es kann im Einzelfall aber sehr gute Gründe geben, das anders zu handhaben. Das Thema kann und sollte man jedenfalls offen vor der Mandatserteilung mit dem Anwalt besprechen.
Ja, verstehe, vielen Dank
Antworten