Schon öfter las ich etwa auf den Websites von Rechtsanwälten, ohne daß dafür eine Begründung für mich erkenntlich gewesen wäre, etwas wie das, daß es viele gute Gründe gebe, einen Rechtsanwalt vor Ort nicht hinzuzuziehen.
Warum sollte das so sein? Was ist damit gemeint?
Gute Gründe, einen Rechtsanwalt vor Ort nicht hinzuzuziehen?
Moderator: Verwaltung
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Re: Gute Gründe, einen Rechtsanwalt vor Ort nicht hinzuzuzie
Ich habe das jetzt noch nicht so oft gesehen.
Eine Begründung könnte allefnalls befürchtete Klüngelei zwischen lokalen Anwälten und Behörden/Gerichten sein.
Als Beschuldigter fände ich persönlich in den meisten Fällen einen Anwalt in meiner Nähe besser. Ausnahmen würde ich bei umfangreichen Fällen (große Wirtschaftssachen, Kapitaldelikte) machen, bei der ich wirklich das Gefühl habe, dass der Anwalt zu 100% passt und/oder es mir auf besondere Sachkenntnis ankommt.
In Zusammenschau mit Deinem anderen Thread: Mit Diebstahl ist man m.E. bei einem örtlichen Verteidiger am besten aufgehoben.
Eine Begründung könnte allefnalls befürchtete Klüngelei zwischen lokalen Anwälten und Behörden/Gerichten sein.
Als Beschuldigter fände ich persönlich in den meisten Fällen einen Anwalt in meiner Nähe besser. Ausnahmen würde ich bei umfangreichen Fällen (große Wirtschaftssachen, Kapitaldelikte) machen, bei der ich wirklich das Gefühl habe, dass der Anwalt zu 100% passt und/oder es mir auf besondere Sachkenntnis ankommt.
In Zusammenschau mit Deinem anderen Thread: Mit Diebstahl ist man m.E. bei einem örtlichen Verteidiger am besten aufgehoben.
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Re: Gute Gründe, einen Rechtsanwalt vor Ort nicht hinzuzuzie
Vielen Dank.
Vielen Dank nochmals
Also etwa Vorgänge, wie die Weitergabe von Informationen, bzw. Informationsaustausch, Absprachen, Ausrichtung der Vorgehensweise(n) etc., an denen Anwalt, Staatsanwalt, Richter, eventuell weitere Personen beteiligt sind zum Vorteil eigener Interessen, die zum Nachteil, bzw. nicht zum Vorteil des Mandanten sind oder sein können.Eine Begründung könnte allefnalls befürchtete Klüngelei zwischen lokalen Anwälten und Behörden/Gerichten sein.
Also am eigenen Wohnort oder in der Nähe dessen.Als Beschuldigter fände ich persönlich in den meisten Fällen einen Anwalt in meiner Nähe besser.
Also tatsächlich einem Anwalt am eigenen Wohnort und nicht einem am Gerichtsort, was gegebenenfalls die Kosten (für Anfahrten des Anwalts) für den Mandanten vielleicht nicht unbeträchtlich erhöhen könnte?In Zusammenschau mit Deinem anderen Thread: Mit Diebstahl ist man m.E. bei einem örtlichen Verteidiger am besten aufgehoben.
Vielen Dank nochmals
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Re: Gute Gründe, einen Rechtsanwalt vor Ort nicht hinzuzuzie
Ja. Es mag Punkte geben, bei denen man gewisse Anzeichen in diese Richtung sehen kann (Stichwort: Praxis der Pflichtverteidigerbeiordung). Im weitaus Großen und Ganzen arbeiten alle Beteiligten ordentlich. Kurzum: Die Befürchtung mag es geben, in 99% der Fälle ist sie aber unbegründet.Donn hat geschrieben:Vielen Dank.
Also etwa Vorgänge, wie die Weitergabe von Informationen, bzw. Informationsaustausch, Absprachen, Ausrichtung der Vorgehensweise(n) etc., an denen Anwalt, Staatsanwalt, Richter, eventuell weitere Personen beteiligt sind zum Vorteil eigener Interessen, die zum Nachteil, bzw. nicht zum Vorteil des Mandanten sind oder sein können.Eine Begründung könnte allefnalls befürchtete Klüngelei zwischen lokalen Anwälten und Behörden/Gerichten sein.
Ja. Wenn Gerichts- und Wohnort weit entfernt sind, mag das aber anders sein.Donn hat geschrieben:Also am eigenen Wohnort oder in der Nähe dessen.Als Beschuldigter fände ich persönlich in den meisten Fällen einen Anwalt in meiner Nähe besser.
Juristenantwort: Kommt darauf an. Wie weit sind Wohn- und Gerichtsort auseinander? Wie zeitlich flexibel ist der Beschuldigte? In welchem Verfahrensstadium sind wir? Wie komplex ist der Fall? Wie viel Arbeit fällt vor Anklageerhebung an? Ist schon klar, dass eine Hauptverhandlung erforderlich sein wird? Wie viele Termine wird es geben?Donn hat geschrieben:Also tatsächlich einem Anwalt am eigenen Wohnort und nicht einem am Gerichtsort, was gegebenenfalls die Kosten (für Anfahrten des Anwalts) für den Mandanten vielleicht nicht unbeträchtlich erhöhen könnte?In Zusammenschau mit Deinem anderen Thread: Mit Diebstahl ist man m.E. bei einem örtlichen Verteidiger am besten aufgehoben.
Vielen Dank nochmals
Von der Tendenz eher Verteidiger aus der Nähe des Gerichtes. Es kann im Einzelfall aber sehr gute Gründe geben, das anders zu handhaben. Das Thema kann und sollte man jedenfalls offen vor der Mandatserteilung mit dem Anwalt besprechen.
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Re: Gute Gründe, einen Rechtsanwalt vor Ort nicht hinzuzuzie
Gut, also diesen Umstand wohl am besten einfach unbeachtet lassen.Ja. Es mag Punkte geben, bei denen man gewisse Anzeichen in diese Richtung sehen kann (Stichwort: Praxis der Pflichtverteidigerbeiordung). Im weitaus Großen und Ganzen arbeiten alle Beteiligten ordentlich. Kurzum: Die Befürchtung mag es geben, in 99% der Fälle ist sie aber unbegründet.
Ja, verstehe, vielen DankJuristenantwort: Kommt darauf an. Wie weit sind Wohn- und Gerichtsort auseinander? Wie zeitlich flexibel ist der Beschuldigte? In welchem Verfahrensstadium sind wir? Wie komplex ist der Fall? Wie viel Arbeit fällt vor Anklageerhebung an? Ist schon klar, dass eine Hauptverhandlung erforderlich sein wird? Wie viele Termine wird es geben?
Von der Tendenz eher Verteidiger aus der Nähe des Gerichtes. Es kann im Einzelfall aber sehr gute Gründe geben, das anders zu handhaben. Das Thema kann und sollte man jedenfalls offen vor der Mandatserteilung mit dem Anwalt besprechen.