Beschwerde nach §172

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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dumdum
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Re: Beschwerde nach §172

Beitrag von dumdum »

Tibor hat geschrieben:
dumdum hat geschrieben: In einem "Metakontext" könnte man auch fragen, wie die Motivlage des Anwalts ist, der die Anzeige empfohlen und auch abgefasst hat ist.
Motiv: €€€, hoffentlich Vorkasse bei solcher Klientel.
dumdum hat geschrieben: Hat der Mandant ihm ggf. seinerzeit schon gesagt, das er denkt die Abfassung kommt nicht auf den Punkt - will er vermutlich das nicht auch nochmal von der StA schwarz auf weiß haben.
Das juckt den Anwalt nicht die Bohne.
Ja, danke schön, über die charaktelichen Stärken der Zunft bin ich ausreichend informiert. Da muss nicht jeder seinen Senf dazu geben.
Memento moriendum esse! [-X
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