Nötigungsmittel (Raub) bei atypischen Kausalverlauf

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Nötigungsmittel (Raub) bei atypischen Kausalverlauf

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo eine kleine Frage zu einem Fall bzgl. der Nötigung beim Raub. A vergiftet den B ohne Tötungsvorsatz, um ihn anschließend auszurauben, der B stirbt aber unvorhergesehen (weil es eine Wechselwirkung mit Substanzen in seinem Körper gibt -> atypischer Kausalverlauf). Anschließen raubt A den B aus. Reicht es für das Nötigungsmittel, wenn das Gift kausal für den Tod aber war (jedoch der Erfolg nicht objektiv zurechenbar ist)? Und was ist denn dann mit der Gewalt im Rahmen des 249? Kann ja schlecht sagen, dass der Tod des Opfers Gewalt darstellt oder muss ich auf das Beibringen des Gifts abstellen? Das ganze dürfte ja schwer vom Vorsatz des A umfasst sein oder ?

Danke schon mal !
StudiVader315226
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 240
Registriert: Mittwoch 12. November 2014, 14:34

Re: Nötigungsmittel (Raub) bei atypischen Kausalverlauf

Beitrag von StudiVader315226 »

Das Nötigungsmittel muss ja nur "Gewalt gegen eine Person" oder die qualifizierte Drohung sein.

Gewalt (siehe BVerfG!) ist jede körperliche Kraftentfaltung, mag sie auch gering sein, die körperlich(!) - und nicht nur psychisch - auf das Opfer einwirkt, um geleisteten oder erwarteten Widerstand zu brechen.

Also ist das Beibringen des Giftes - was ja wohl unzweifelhaft physisch auf das Opfer eingewirkt hat - schon für Gewalt ausreichend. Nicht der TOD ist "Gewalt", sondern die Giftbeibringung.

Viel spannender sind hier die diversen Qualifikationen...
Antworten