Frage zum Strafrahmen

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Antworten
Logisch_Win7
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 271
Registriert: Sonntag 20. April 2014, 11:22

Frage zum Strafrahmen

Beitrag von Logisch_Win7 »

Hallo,

ich stehe gerade ein bisschen auf dem Schlauch, was allgemein das Auffinden des richtigen Strafrahmens angeht. Hier mal ein Beispiel:

Der Grund-Tatbestand des § XY Abs. 1 legt einen Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren fest.

In § XY Abs. 2 (Qualifikation) steht dann, dass bei Verwirklichung der qualifizierenden Merkmale die Strafe nicht unter zwei Jahren beträgt.



Meine Frage bezieht sich auf den Strafrahmen des § XY Abs. 2. Der Mindeststrafrahmen ist klar (zwei Jahre), aber wird die Höchststrafe durch den Abs. 1 auch für die Qualifikation in Abs. 2 auf 10 Jahre begrenzt, oder gilt wegen der Formulierung in Abs. 2 "nicht unter zwei Jahren" die allgemeine Höchststrafe, also gemäß § 38 Abs. 2 StGB fünfzehn Jahre?
Sebast1an
Power User
Power User
Beiträge: 662
Registriert: Sonntag 5. August 2012, 19:37
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Frage zum Strafrahmen

Beitrag von Sebast1an »

15 Jahre nach § 38 Abs. 2 StGB, ansonsten hätte Abs. 2 deiner fiktiven Norm auch ein Höchstmaß benennen müssen.
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5278
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Frage zum Strafrahmen

Beitrag von thh »

Logisch_Win7 hat geschrieben:Meine Frage bezieht sich auf den Strafrahmen des § XY Abs. 2. Der Mindeststrafrahmen ist klar (zwei Jahre), aber wird die Höchststrafe durch den Abs. 1 auch für die Qualifikation in Abs. 2 auf 10 Jahre begrenzt, oder gilt wegen der Formulierung in Abs. 2 "nicht unter zwei Jahren" die allgemeine Höchststrafe, also gemäß § 38 Abs. 2 StGB fünfzehn Jahre?
Letzteres.

Strafrahmen, die mit "nicht unter x Jahren" bezeichnet sind, gehen immer von "x Jahren bis 15 Jahre".
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Logisch_Win7
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 271
Registriert: Sonntag 20. April 2014, 11:22

Re: Frage zum Strafrahmen

Beitrag von Logisch_Win7 »

Danke euch.
Antworten